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Bund: Lebensmittel- und Futtermittelrecht
werden verschärft
Als Folge des Nitrofen-Skandals
werden das Lebensmittel- und das Futtermittelrecht in Deutschland
verschärft.
Berlin (dpa) - Nach dem Bundestag
stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Änderungen zu,
über die sich zuvor der Vermittlungsausschuss verständigt
hatte. Demnach sollen im Lebensmittelrecht Unternehmen verpflichtet
werden, Rückstände, die bei internen Kontrollen entdeckt
wurden, den Behörden zu melden. Bislang genügt eine
so genannte stille Rückrufaktion.
Unterdessen berichtete die Umweltschutzorganisation
Greenpeace über Funde von Antibiotika-Rückständen
in importierten Putenprodukten einer italienischen Firma. Bei
Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover im
Auftrag von Greenpeace sei Tetracyclin nachgewiesen worden. Eine
Sprecherin des Bundesverbraucherministeriums betonte, für
Verbraucher bestehe keine Gefahr. Nach ihren Angaben ist das Antibiotikum
als Mastbeschleuniger EU-weit verboten, zu therapeutischen Zwecken
aber erlaubt.
Insgesamt wurden laut Greenpeace
33 Putenkeulen aus Supermärkten in Hamburg, Hannover, Frankfurt,
Kassel und Darmstadt analysiert. Die Rückstände des
in der Tiermast verwendeten Antibiotikums seien im Zeitraum von
September 2001 bis Juli 2002 in Putenknochen nachgewiesen worden,
hieß es. In 82 Prozent der Proben seien Rückstände
von Tetracyclin nachgewiesen worden.
Nach den nun vom Bundesrat beschlossenen
Änderungen muss künftig jeder, der Grund zur Annahme
hat, dass Futtermittel verunreinigt ist, dies melden. Derzeit
muss das erst bei Kenntnis über Verunreinigungen geschehen.
Zudem werden erstmals konkrete Anforderungen an Futtermittelkontrolleure
festgelegt.
Der Bundesrat forderte den Bundestag
laut Mitteilung des bayerischen Agrarministerium außerdem
dazu auf, die Meldepflichten im Rahmen des Öko-Landbaugesetzes
zu verschärfen. An die Bundesregierung erging die Aufforderung,
sich für ein EU-weites Verbot der Verwendung von Antibiotika
als Mastbeschleuniger einzusetzen. Derzeit sind nach Angaben des
Berliner Ministeriums noch vier so genannte Leistungsförderer
in der Mast erlaubt.
Der Deutsche Bauernverband begrüßte
die vom Bundesrat beschlossene Verschärfung des Futtermittelrechts
und mahnte zugleich eine europäische Positivliste für
Futtermittel an. Die grundlegenden Vorarbeiten dafür seien
mit der deutschen Positivliste bereits geleistet worden. Die deutsche
Mischfutterindustrie hat sich verpflichtet, nur Futtermittel aus
dieser Liste einzusetzen.
Im Skandal um hormonverseuchte
Schweine, Futtermittel und Getränke teilte das Bundesverbraucherministerium
mit, Untersuchungen in einigen der betroffenen Bundesländer
liefen noch. Oftmals seien die Produkte, in denen möglicherweise
mit Medroxy-Progesteron-Acetat (MPA) belasteter Sirup aus Belgien
verarbeitet war, aber bereits verbraucht worden und somit keine
Analyse mehr möglich. Fragliche Lieferungen gingen nach Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern.
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