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- 12.07.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bund: Lebensmittel- und Futtermittelrecht werden verschärft

Als Folge des Nitrofen-Skandals werden das Lebensmittel- und das Futtermittelrecht in Deutschland verschärft.

Berlin (dpa) - Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Änderungen zu, über die sich zuvor der Vermittlungsausschuss verständigt hatte. Demnach sollen im Lebensmittelrecht Unternehmen verpflichtet werden, Rückstände, die bei internen Kontrollen entdeckt wurden, den Behörden zu melden. Bislang genügt eine so genannte stille Rückrufaktion.

Unterdessen berichtete die Umweltschutzorganisation Greenpeace über Funde von Antibiotika-Rückständen in importierten Putenprodukten einer italienischen Firma. Bei Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover im Auftrag von Greenpeace sei Tetracyclin nachgewiesen worden. Eine Sprecherin des Bundesverbraucherministeriums betonte, für Verbraucher bestehe keine Gefahr. Nach ihren Angaben ist das Antibiotikum als Mastbeschleuniger EU-weit verboten, zu therapeutischen Zwecken aber erlaubt.

Insgesamt wurden laut Greenpeace 33 Putenkeulen aus Supermärkten in Hamburg, Hannover, Frankfurt, Kassel und Darmstadt analysiert. Die Rückstände des in der Tiermast verwendeten Antibiotikums seien im Zeitraum von September 2001 bis Juli 2002 in Putenknochen nachgewiesen worden, hieß es. In 82 Prozent der Proben seien Rückstände von Tetracyclin nachgewiesen worden.

Nach den nun vom Bundesrat beschlossenen Änderungen muss künftig jeder, der Grund zur Annahme hat, dass Futtermittel verunreinigt ist, dies melden. Derzeit muss das erst bei Kenntnis über Verunreinigungen geschehen. Zudem werden erstmals konkrete Anforderungen an Futtermittelkontrolleure festgelegt.

Der Bundesrat forderte den Bundestag laut Mitteilung des bayerischen Agrarministerium außerdem dazu auf, die Meldepflichten im Rahmen des Öko-Landbaugesetzes zu verschärfen. An die Bundesregierung erging die Aufforderung, sich für ein EU-weites Verbot der Verwendung von Antibiotika als Mastbeschleuniger einzusetzen. Derzeit sind nach Angaben des Berliner Ministeriums noch vier so genannte Leistungsförderer in der Mast erlaubt.

Der Deutsche Bauernverband begrüßte die vom Bundesrat beschlossene Verschärfung des Futtermittelrechts und mahnte zugleich eine europäische Positivliste für Futtermittel an. Die grundlegenden Vorarbeiten dafür seien mit der deutschen Positivliste bereits geleistet worden. Die deutsche Mischfutterindustrie hat sich verpflichtet, nur Futtermittel aus dieser Liste einzusetzen.

Im Skandal um hormonverseuchte Schweine, Futtermittel und Getränke teilte das Bundesverbraucherministerium mit, Untersuchungen in einigen der betroffenen Bundesländer liefen noch. Oftmals seien die Produkte, in denen möglicherweise mit Medroxy-Progesteron-Acetat (MPA) belasteter Sirup aus Belgien verarbeitet war, aber bereits verbraucht worden und somit keine Analyse mehr möglich. Fragliche Lieferungen gingen nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern.

 Mehr Informationen:

Verbraucherministerium

Greenpeace

Bauernverband

vista verde: Verbraucherschutz


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