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- 17.05.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundestag: Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz

Als erstes Land in der EU nimmt Deutschland nach jahrelangem Streit den Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz auf.

Berlin (dpa) - Abgeordnete aller Parteien beschlossen am Freitag im Bundestag mit überwältigender Mehrheit die entsprechende Grundgesetzänderung. Der Bundesrat hat seine Zustimmung bereits signalisiert. Die Änderung soll noch im Sommer umgesetzt werden. Die Union hatte die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz in der Vergangenheit drei Mal blockiert, stimmte nun aber dem von allen Fraktionen unterstützten Antrag zu.

Mit der Verfassungsänderung wird der Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte ergänzt. Der Staat schützt dann die natürlichen Lebensgrundlagen «und die Tiere». Auf derzeit geltendes Recht hat die Änderung nach Angaben des Bundesagrarministeriums keine Auswirkungen.

Für künftige Regelungen werde das Staatsziel Tierschutz aber sicherlich Folgen haben. Der Gesetzgeber werde Würde und Schutz der Tiere nun stärker ins Visier nehmen.

Bei der Bundestagsabstimmung votierten 543 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung; 19 Parlamentarier stimmten dagegen, 15 enthielten sich. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde damit erreicht.

Agrarministerin Renate Künast (Grüne) und andere Redner traten in der Bundestagsdebatte Bedenken entgegen, die Neuregelung werde die Forschung hinsichtlich möglicher Einschränkungen bei Tierversuchen unzumutbar belasten. Die Gesellschaft Gesundheit und Forschung sprach hingegen von einem Schwarzen Freitag.


© obs/Deutscher Tierschutzbund

  Renate Künast fügte nach der entscheidenden Abstimmung im Bundestag die Worte "und die Tiere" symbolisch in das überdimensionale Grundgesetz ein, das Tierschutzverbände vor dem Reichstagsgebäude aufgestellt hatten.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßte die Bundestags-Entscheidung. «Der ZMD ist der Überzeugung, dass auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz die Freiheit der Religionsausübung davon unberührt bleibt und den Muslimen wie auch den Juden das Schächten weiterhin gestattet wird.»

Tierschützer hatten scharf gegen das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Schächten protestiert. Es ermöglicht Moslems unter strengen Auflagen das rituelle Schlachten, bei dem die Tiere ohne Betäubung ausbluten.

Tierschutzverbände begrüßten den von ihnen seit Jahren geforderten Bundestagsbeschluss. Der Deutsche Tierschutzbund und der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland erwarten nach der Grundgesetzänderung auch Konsequenzen für die Massentierhaltung.

Der Deutsche Bauernverband erklärte, aus seiner Sicht gebe es keine zwingende Notwendigkeit, den Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, allerdings sei man über die Entscheidung auch nicht besorgt.

Tierschutzbund und PDS forderten als nächsten Schritt ein Verbandsklagerecht im Tierschutz. Die Bundestierärztekammer dankte den Abgeordneten für ihr klares Votum.

Der Schutz der Tiere ist bislang im Tierschutzgesetz geregelt. Die darin enthaltenen Regelungen treten aber in den Hintergrund, wenn dem Tierschutz ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht entgegengehalten wird: Etwa die Freiheit der Wissenschaft, der Kunst, des Berufs oder der Religion. Ihnen gegenüber gilt der Tierschutz bisher als nachrangig. Mit der Verankerung in der Verfassung bekommt er deutlich mehr Gewicht.

Vertreter aller Fraktionen und Regierungsmitglieder werteten die anstehende Verfassungsänderung in einer ruhigen und nicht vom Wahlkampf geprägten Debatte als großen Erfolg. Künast begrüßte das Umschwenken der Union. An ihr waren in den Jahren 1994, 1997/1998 und 2000 Vorstöße zur Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung gescheitert.

CDU und CSU hatten damals argumentiert, eine Verfassungsänderung bringe den Tieren keine konkrete Verbesserung. Kritiker hatten entgegnet, die Union verweigere sich aus Rücksicht auf die Landwirtschaft. Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) begründete das Umschwenken vor kurzem mit einem «Wertewandel».

Auch in der Debatte am Freitag äußerten Unions-Abgeordnete trotz ihrer prinzipiellen Zustimmung Bedenken. Künast betonte, der Mensch werde im Wertgefüge des Grundgesetzes auch weiterhin im Vordergrund stehen.

 Mehr Informationen:

Informationskampagne Tierschutz ins Grundgesetz

vista verde: Tierschutz


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