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Bundestag: Aufnahme des Tierschutzes
ins Grundgesetz
Als erstes Land in der EU
nimmt Deutschland nach jahrelangem Streit den Tierschutz als Staatsziel
ins Grundgesetz auf.
Berlin (dpa) - Abgeordnete aller
Parteien beschlossen am Freitag im Bundestag mit überwältigender
Mehrheit die entsprechende Grundgesetzänderung. Der
Bundesrat hat seine Zustimmung bereits signalisiert. Die Änderung
soll noch im Sommer umgesetzt werden. Die Union hatte die Aufnahme
des Tierschutzes ins Grundgesetz in der Vergangenheit drei Mal
blockiert, stimmte nun aber dem von allen Fraktionen unterstützten
Antrag zu.
Mit der Verfassungsänderung
wird der Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte ergänzt.
Der Staat schützt dann die natürlichen Lebensgrundlagen
«und die Tiere». Auf derzeit geltendes Recht hat die
Änderung nach Angaben des Bundesagrarministeriums keine Auswirkungen.
Für künftige Regelungen
werde das Staatsziel Tierschutz aber sicherlich Folgen haben.
Der Gesetzgeber werde Würde und Schutz der Tiere nun stärker
ins Visier nehmen.
Bei der Bundestagsabstimmung votierten
543 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung; 19 Parlamentarier
stimmten dagegen, 15 enthielten sich. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit
wurde damit erreicht.
Agrarministerin Renate Künast
(Grüne) und andere Redner traten in der Bundestagsdebatte
Bedenken entgegen, die Neuregelung werde die Forschung hinsichtlich
möglicher Einschränkungen bei Tierversuchen unzumutbar
belasten. Die Gesellschaft Gesundheit und Forschung sprach hingegen
von einem Schwarzen Freitag.

© obs/Deutscher Tierschutzbund
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Renate Künast
fügte nach der entscheidenden Abstimmung im Bundestag
die Worte "und die Tiere" symbolisch in das überdimensionale
Grundgesetz ein, das Tierschutzverbände vor dem Reichstagsgebäude
aufgestellt hatten. |
Der Zentralrat der Muslime in
Deutschland (ZMD) begrüßte die Bundestags-Entscheidung.
«Der ZMD ist der Überzeugung, dass auch nach Aufnahme
des Tierschutzes in das Grundgesetz die Freiheit der Religionsausübung
davon unberührt bleibt und den Muslimen wie auch den Juden
das Schächten weiterhin gestattet wird.»
Tierschützer hatten scharf
gegen das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Schächten
protestiert. Es ermöglicht Moslems unter strengen Auflagen
das rituelle Schlachten, bei dem die Tiere ohne Betäubung
ausbluten.
Tierschutzverbände begrüßten
den von ihnen seit Jahren geforderten Bundestagsbeschluss. Der
Deutsche Tierschutzbund und der Bund für Umwelt und Naturschutz
in Deutschland erwarten nach der Grundgesetzänderung auch
Konsequenzen für die Massentierhaltung.
Der Deutsche Bauernverband erklärte,
aus seiner Sicht gebe es keine zwingende Notwendigkeit, den Tierschutz
als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, allerdings sei man
über die Entscheidung auch nicht besorgt.
Tierschutzbund und PDS forderten
als nächsten Schritt ein Verbandsklagerecht im Tierschutz.
Die Bundestierärztekammer dankte den Abgeordneten für
ihr klares Votum.
Der Schutz der Tiere ist bislang
im Tierschutzgesetz geregelt. Die darin enthaltenen Regelungen
treten aber in den Hintergrund, wenn dem Tierschutz ein in der
Verfassung garantiertes Grundrecht entgegengehalten wird: Etwa
die Freiheit der Wissenschaft, der Kunst, des Berufs oder der
Religion. Ihnen gegenüber gilt der Tierschutz bisher als
nachrangig. Mit der Verankerung in der Verfassung bekommt er deutlich
mehr Gewicht.
Vertreter aller Fraktionen und
Regierungsmitglieder werteten die anstehende Verfassungsänderung
in einer ruhigen und nicht vom Wahlkampf geprägten Debatte
als großen Erfolg. Künast begrüßte das Umschwenken
der Union. An ihr waren in den Jahren 1994, 1997/1998 und 2000
Vorstöße zur Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung
gescheitert.
CDU und CSU hatten damals argumentiert,
eine Verfassungsänderung bringe den Tieren keine konkrete
Verbesserung. Kritiker hatten entgegnet, die Union verweigere
sich aus Rücksicht auf die Landwirtschaft. Unions-Kanzlerkandidat
Edmund Stoiber (CSU) begründete das Umschwenken vor kurzem
mit einem «Wertewandel».
Auch in der Debatte am Freitag
äußerten Unions-Abgeordnete trotz ihrer prinzipiellen
Zustimmung Bedenken. Künast betonte, der Mensch werde im
Wertgefüge des Grundgesetzes auch weiterhin im Vordergrund
stehen.
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