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- 15.05.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«...und die Tiere»: Drei Wörter für den Tierschutz als Staatsziel

Mit den Stimmen aller Parteien will der Bundestag an diesem Freitag beschließen, den Tierschutz in der Verfassung zu verankern.

Von Can Merey, dpa

Berlin (dpa) - Die Wissenschaftler nähten den neugeborenen Affenbabys die Augenlider zu. Erst ein Jahr später wurden sie wieder geöffnet, dann wurden den Tieren Drahtspulen in die Augen eingesetzt und Elektroden in den Schädel gepflanzt. Die Justiz untersagte die Experimente zur Erforschung des Schielens nicht: Sie geschahen im Dienste der Wissenschaft, und deren Freiheit ist anders als der Tierschutz im Grundgesetz garantiert. Das soll an diesem Freitag anders werden: Mit den Stimmen aller Parteien will der Bundestag beschließen, den Tierschutz in der Verfassung zu verankern.

Deutschland wird den Tierschutz damit als erstes EU-Land zum Staatsziel erheben. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher, die Änderung soll noch im Sommer unter Dach und Fach sein. Dreimal in den vergangenen Jahren war eine Aufnahme ins Grundgesetz an der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert.

Die Union hatte argumentiert, eine Verfassungsänderung bringe den Tieren keine konkrete Verbesserung. Kritiker entgegneten, CDU und CSU wollten es sich nicht mit der Agrarlobby verderben. Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) begründete das Umschwenken nun mit einem «Wertewandel».

Der Streit drehte sich zuletzt nur noch um drei kurze Wörter, die nun in Artikel 20a eingefügt werden - es geht also keineswegs darum, den Menschen als Krone der Schöpfung zu entthronen. Ausdrücklich schützt der Staat dann die natürlichen Lebensgrundlagen «und die Tiere». Ein Ende des alltäglichen Leids, das Menschen Tieren zufügen, wird das nicht bedeuten. Aber ihr Schutz bekommt den höchst möglichen Wert - und die Justiz eine neue Handhabe.

Bislang kommen trotz Tierschutzgesetzes und der darin enthaltenen Androhung von bis zu drei Jahren Haft oft auch diejenigen relativ ungeschoren davon, die Tiere aus Böswilligkeit quälen. So wurde ein Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der seinen Hund an einem Stacheldraht-Halsband hielt. Ein anderer Mann, der vergeblich versucht hatte, seinen Schäferhund zu erhängen, und ihn dann erschlug, wurde mit weniger als 200 Euro Strafe zur Kasse gebeten.

Doch auch im Namen der Religion, der Kunst und der Wissenschaft wird Tieren Leid zugefügt - dabei sei das häufig überflüssig, sagen Tierschützer. Verhindern lässt es sich bislang trotzdem kaum: Die Freiheit dieser Bereiche ist grundgesetzlich vorbehaltlos zugesichert, erst mit der Aufnahme des Tierschutzes in der Verfassung bekäme er denselben Stellenwert.

Denn noch werden laut dem Deutschen Tierschutzbund alle Regelungen «spätestens dann wertlos, wenn dem Tierschutz ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht entgegengehalten wird» - wie bei den Experimenten mit den Affenbabys.

Prominentestes Beispiel im Bereich der Religionsfreiheit aus jüngster Zeit ist das Urteil des Verfassungsgerichts zum Schächten - die Karlsruher Richter ermöglichten Moslems unter strengen Auflagen das rituelle Schlachten, bei dem die Tiere ohne Betäubung ausbluten.

Im Namen der Freiheit der Kunst wurde im vergangenen Sommer in Berlin eine Kuh für ein Happening geschlachtet; dann wurde ihr Bauch mit Feuerwerkskörpern gefüllt und der Kadaver explodierend aus einem Hubschrauber geworfen.

Niemals zuvor in der Menschheitsgeschichte würden Tiere mehr gequält als in der heutigen Industriegesellschaft, stellt der Tierschutzbund fest: Sie sind Forschungs-, Sammel-, Kunst und Zuchtobjekt, sie dienen als Wirtschaftsgut, Sportgerät und Statussymbol.

Die Tierschützer erinnern in ihrem Plädoyer für die Grundgesetzänderung an ein Zitat des indischen Unabhängigkeitskämpfers und Nobelpreisträgers Mahatma Ghandi. Der sagte einst: «Eine Zivilisation kann man danach beurteilen, wie sie ihre Tiere behandelt.»

 Mehr Informationen:

vista verde: Tierschutz

 

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