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«...und die Tiere»: Drei
Wörter für den Tierschutz als Staatsziel
Mit den Stimmen aller Parteien
will der Bundestag an diesem Freitag beschließen, den Tierschutz
in der Verfassung zu verankern.
Von Can Merey, dpa
Berlin (dpa) - Die Wissenschaftler
nähten den neugeborenen Affenbabys die Augenlider zu. Erst
ein Jahr später wurden sie wieder geöffnet, dann wurden
den Tieren Drahtspulen in die Augen eingesetzt und Elektroden
in den Schädel gepflanzt. Die Justiz untersagte die Experimente
zur Erforschung des Schielens nicht: Sie geschahen im Dienste
der Wissenschaft, und deren Freiheit ist anders als der Tierschutz
im Grundgesetz garantiert. Das soll an diesem Freitag anders werden:
Mit den Stimmen aller Parteien will der Bundestag beschließen,
den Tierschutz in der Verfassung zu verankern.
Deutschland wird den Tierschutz
damit als erstes EU-Land zum Staatsziel erheben. Die Zustimmung
des Bundesrates gilt als sicher, die Änderung soll noch im
Sommer unter Dach und Fach sein. Dreimal in den vergangenen Jahren
war eine Aufnahme ins Grundgesetz an der Unionsfraktion im Bundestag
gescheitert.
Die Union hatte argumentiert,
eine Verfassungsänderung bringe den Tieren keine konkrete
Verbesserung. Kritiker entgegneten, CDU und CSU wollten es sich
nicht mit der Agrarlobby verderben. Unions-Kanzlerkandidat Edmund
Stoiber (CSU) begründete das Umschwenken nun mit einem «Wertewandel».
Der Streit drehte sich zuletzt
nur noch um drei kurze Wörter, die nun in Artikel 20a eingefügt
werden - es geht also keineswegs darum, den Menschen als Krone
der Schöpfung zu entthronen. Ausdrücklich schützt
der Staat dann die natürlichen Lebensgrundlagen «und
die Tiere». Ein Ende des alltäglichen Leids, das Menschen
Tieren zufügen, wird das nicht bedeuten. Aber ihr Schutz
bekommt den höchst möglichen Wert - und die Justiz eine
neue Handhabe.
Bislang kommen trotz Tierschutzgesetzes
und der darin enthaltenen Androhung von bis zu drei Jahren Haft
oft auch diejenigen relativ ungeschoren davon, die Tiere aus Böswilligkeit
quälen. So wurde ein Verfahren gegen einen Mann eingestellt,
der seinen Hund an einem Stacheldraht-Halsband hielt. Ein anderer
Mann, der vergeblich versucht hatte, seinen Schäferhund zu
erhängen, und ihn dann erschlug, wurde mit weniger als 200
Euro Strafe zur Kasse gebeten.
Doch auch im Namen der Religion,
der Kunst und der Wissenschaft wird Tieren Leid zugefügt
- dabei sei das häufig überflüssig, sagen Tierschützer.
Verhindern lässt es sich bislang trotzdem kaum: Die Freiheit
dieser Bereiche ist grundgesetzlich vorbehaltlos zugesichert,
erst mit der Aufnahme des Tierschutzes in der Verfassung bekäme
er denselben Stellenwert.
Denn noch werden laut dem Deutschen
Tierschutzbund alle Regelungen «spätestens dann wertlos,
wenn dem Tierschutz ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht
entgegengehalten wird» - wie bei den Experimenten mit den
Affenbabys.
Prominentestes Beispiel im Bereich
der Religionsfreiheit aus jüngster Zeit ist das Urteil des
Verfassungsgerichts zum Schächten - die Karlsruher Richter
ermöglichten Moslems unter strengen Auflagen das rituelle
Schlachten, bei dem die Tiere ohne Betäubung ausbluten.
Im Namen der Freiheit der Kunst
wurde im vergangenen Sommer in Berlin eine Kuh für ein Happening
geschlachtet; dann wurde ihr Bauch mit Feuerwerkskörpern
gefüllt und der Kadaver explodierend aus einem Hubschrauber
geworfen.
Niemals zuvor in der Menschheitsgeschichte
würden Tiere mehr gequält als in der heutigen Industriegesellschaft,
stellt der Tierschutzbund fest: Sie sind Forschungs-, Sammel-,
Kunst und Zuchtobjekt, sie dienen als Wirtschaftsgut, Sportgerät
und Statussymbol.
Die Tierschützer erinnern
in ihrem Plädoyer für die Grundgesetzänderung an
ein Zitat des indischen Unabhängigkeitskämpfers und
Nobelpreisträgers Mahatma Ghandi. Der sagte einst: «Eine
Zivilisation kann man danach beurteilen, wie sie ihre Tiere behandelt.»
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