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Atomausstieg 16 Jahre nach Tschernobyl:
Atomgesetz tritt in Kraft
Der Ausstieg Deutschlands
aus der Nutzung der Atomenergie wird am Jahrestag der Reaktorkatastrophe
von Tschernobyl auch juristisch besiegelt.
Berlin (dpa) - An diesem Freitag
- genau 16 Jahre nach der Katastrophe - wird das neue Atomgesetz
im Bundesgesetzblatt verkündet, am Tag darauf tritt die Neuregelung
in Kraft. Ziel ist dann nicht mehr die Förderung der Kernenergie,
sondern ihre Beendigung.
Bundesumweltminister Jürgen
Trittin (Grüne) nannte den Atomausstieg am Donnerstag in
Berlin «die konsequente Antwort auf Tschernobyl».
Die Energiewende werde zeigen, «dass eine große Industrienation
auch ohne Atomstrom prosperieren kann».
Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen
forderten angesichts eines möglichen Atomunfalls auch in
Deutschland einen sofortigen Ausstieg aus der Kernkraftnutzung.
Die im Atomkonsens vereinbarte Laufzeit der Atomkraftwerke von
durchschnittlich 32 Jahren sei viel zu lang.
Die «Internationalen Ärzte
für die Verhütung des Atomkriegs» (IPPNW) kritisierten,
16 Jahre nach Tschernobyl sei der Katastrophenschutz in Deutschland
immer noch mangelhaft. Die Umweltgruppe «Robin Wood»
nannte es ein «Märchen, dass die deutschen Atomkraftwerke
zu den sichersten der Welt gehören». Der Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland warnte vor den Gefahren, die
auch in der Bundesrepublik von älteren AKW ausgehen.
IPPNW verwies darauf, dass schon
ein einziger Super-GAU - verursacht etwa durch einen Terrorangriff
mit einem Flugzeug wie am 11. September in den USA - «das
wirtschaftliche und soziale Gefüge Deutschlands nachhaltig
zerstören» würde. Die Bundesrepublik «würde
von Platz 3 in der Weltwirtschaft auf etwa Platz 20 oder tiefer
zurückfallen».
Stade soll 2003 als erstes
abgeschaltet werden
Bundesregierung und Energieversorger
hatten sich im Juni 2000 auf den Atomausstieg geeinigt. Für
die Errichtung und den Betrieb neuer Atomkraftwerke und Wiederaufarbeitungsanlagen
werden demnach keine Genehmigungen mehr erteilt. Transporte von
radioaktiven Abfällen zur Wiederaufarbeitung sind nur noch
bis zum 1. Juli 2005 zulässig. Danach wird die Entsorgung
der abgebrannten Brennelemente auf direkte Endlagerung beschränkt.
Für jedes der 19 Atomkraftwerke
wurde auf Basis einer Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren von
Beginn des kommerziellen Betriebs an festgelegt, wie viel Atomstrom
es noch produzieren darf. Ist diese Menge verbraucht, endet automatisch
die Betriebsgenehmigung.
Ein Atomkraftwerk kann seine Reststrommengen
auch auf eine andere Anlage übertragen. Damit können
jüngere Anlagen länger laufen, ältere dafür
kürzer. In Stade soll 2003 das erste Kraftwerk abgeschaltet
werden.
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