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- 25.04.2002 -

 

 

 

 

 

 

Atomausstieg 16 Jahre nach Tschernobyl: Atomgesetz tritt in Kraft

Der Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Atomenergie wird am Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl auch juristisch besiegelt.

Berlin (dpa) - An diesem Freitag - genau 16 Jahre nach der Katastrophe - wird das neue Atomgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, am Tag darauf tritt die Neuregelung in Kraft. Ziel ist dann nicht mehr die Förderung der Kernenergie, sondern ihre Beendigung.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) nannte den Atomausstieg am Donnerstag in Berlin «die konsequente Antwort auf Tschernobyl». Die Energiewende werde zeigen, «dass eine große Industrienation auch ohne Atomstrom prosperieren kann».

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen forderten angesichts eines möglichen Atomunfalls auch in Deutschland einen sofortigen Ausstieg aus der Kernkraftnutzung. Die im Atomkonsens vereinbarte Laufzeit der Atomkraftwerke von durchschnittlich 32 Jahren sei viel zu lang.

Die «Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs» (IPPNW) kritisierten, 16 Jahre nach Tschernobyl sei der Katastrophenschutz in Deutschland immer noch mangelhaft. Die Umweltgruppe «Robin Wood» nannte es ein «Märchen, dass die deutschen Atomkraftwerke zu den sichersten der Welt gehören». Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland warnte vor den Gefahren, die auch in der Bundesrepublik von älteren AKW ausgehen.

IPPNW verwies darauf, dass schon ein einziger Super-GAU - verursacht etwa durch einen Terrorangriff mit einem Flugzeug wie am 11. September in den USA - «das wirtschaftliche und soziale Gefüge Deutschlands nachhaltig zerstören» würde. Die Bundesrepublik «würde von Platz 3 in der Weltwirtschaft auf etwa Platz 20 oder tiefer zurückfallen».

Stade soll 2003 als erstes abgeschaltet werden

Bundesregierung und Energieversorger hatten sich im Juni 2000 auf den Atomausstieg geeinigt. Für die Errichtung und den Betrieb neuer Atomkraftwerke und Wiederaufarbeitungsanlagen werden demnach keine Genehmigungen mehr erteilt. Transporte von radioaktiven Abfällen zur Wiederaufarbeitung sind nur noch bis zum 1. Juli 2005 zulässig. Danach wird die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente auf direkte Endlagerung beschränkt.

Für jedes der 19 Atomkraftwerke wurde auf Basis einer Regellaufzeit von 32 Kalenderjahren von Beginn des kommerziellen Betriebs an festgelegt, wie viel Atomstrom es noch produzieren darf. Ist diese Menge verbraucht, endet automatisch die Betriebsgenehmigung.

Ein Atomkraftwerk kann seine Reststrommengen auch auf eine andere Anlage übertragen. Damit können jüngere Anlagen länger laufen, ältere dafür kürzer. In Stade soll 2003 das erste Kraftwerk abgeschaltet werden.

 Mehr Informationen:

Bundesumwelt- ministerium

IPPNW

vista verde: Atomenergie


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