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- 23.04.2002 -

 

 

 

 

 

Tierschutz: SPD rechnet mit Aufnahme ins Grundgesetz

Die SPD geht fest von einer Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz noch vor der Sommerpause aus.

Berlin (dpa) - Alle Fraktionen wollten einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag einbringen, sagte der SPD-Rechtsexperte Hermann Bachmaier am Dienstag in Berlin.

Während die Union die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung in der Vergangenheit mehrfach blockiert hatte, habe sie bei der Vorbereitung der für den 16. Mai geplanten Abstimmung dem Vorhaben zugestimmt.

Der Bundesrat hatte ebenfalls schon Zustimmung signalisiert. In der Länderkammer steht die Grundgesetzänderung am 21. Juni auf der Tagesordnung.

Der Tierschutz soll als Staatsziel mit den Worten «und die Tiere» in den Artikel 20a des Grundgesetzes aufgenommen werden. Der Artikel würde dann lauten: «Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.»

Damit würden die Ziele des Tierschutzgesetzes «verfassungsfest», betonte Bachmaier. Tierversuche an Universitäten oder künstlerische Experimente, bei denen Tiere zu Schaden kommen, könnten nicht mehr einfach mit dem Verweis auf die Grundrechte der Freiheit der Kunst oder der Wissenschaft durchgesetzt werden.

Auch nach der Grundgesetzänderung werde es allerdings Konfliktentscheidungen geben, bei denen der Tierschutz unterliege.

 Mehr Informationen:

SPD

vista verde: Tierschutz

 

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