|
Tierschutz: SPD rechnet mit Aufnahme
ins Grundgesetz
Die SPD geht fest von einer
Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz noch vor der Sommerpause
aus.
Berlin (dpa) - Alle Fraktionen
wollten einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag einbringen,
sagte der SPD-Rechtsexperte Hermann Bachmaier am Dienstag in Berlin.
Während die Union die Aufnahme
des Tierschutzes in die Verfassung in der Vergangenheit mehrfach
blockiert hatte, habe sie bei der Vorbereitung der für den
16. Mai geplanten Abstimmung dem Vorhaben zugestimmt.
Der Bundesrat hatte ebenfalls
schon Zustimmung signalisiert. In der Länderkammer steht
die Grundgesetzänderung am 21. Juni auf der Tagesordnung.
Der Tierschutz soll als Staatsziel
mit den Worten «und die Tiere» in den Artikel 20a
des Grundgesetzes aufgenommen werden. Der Artikel würde dann
lauten: «Der Staat schützt auch in Verantwortung für
die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen
und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung
durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht
durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.»
Damit würden die Ziele des
Tierschutzgesetzes «verfassungsfest», betonte Bachmaier.
Tierversuche an Universitäten oder künstlerische Experimente,
bei denen Tiere zu Schaden kommen, könnten nicht mehr einfach
mit dem Verweis auf die Grundrechte der Freiheit der Kunst oder
der Wissenschaft durchgesetzt werden.
Auch nach der Grundgesetzänderung
werde es allerdings Konfliktentscheidungen geben, bei denen der
Tierschutz unterliege.
|