|
Atomendlager: Schacht Konrad kann genehmigt
werden
Das geplante Atomendlager
Schacht Konrad in Salzgitter kann 20 Jahre nach Beginn des Planfeststellungs-
verfahrens genehmigt werden.
Hannover (dpa) - Bundesumweltminister
Jürgen Trittin (Grüne) teilte am Freitag in Hannover
mit, dass er keine rechtlichen Einwände gegen den Planfeststellungsbeschluss
seines niedersächsischen Amtskollegen Wolfgang Jüttner
(SPD) habe.
Er begrüßte die im
Genehmigungsentwurf vorgenommene Verringerung der Einlagermenge
von ursprünglich 650.000 auf 303.000 Kubikmeter. «Wir
billigen dies ausdrücklich.» Offen ist aber, ob das
Atomendlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall jemals
fertig gebaut und in Betrieb gehen wird.
Am Freitag lief die Frist ab,
bis zu der der Bund zu dem rund 1000 Seiten starken Genehmigungsentwurf
Stellung nehmen konnte. «Es hat ein paar redaktionelle Änderungen
gegeben, aber nichts von Bedeutung», sagte Trittin.
Er habe lediglich das Umweltministerium
in Hannover als Genehmigungsbehörde darum gebeten, im Bescheid
auch die Sicherheit der Anlage gegen einen vorsätzlich herbeigeführten
Flugzeugabsturz zu berücksichtigen. Dies sei aber materiell
kein größeres Problem, da das eigentliche Endlager
unterirdisch in Stollen sei.
Trittin ging davon aus, dass
der Änderungswunsch nicht zu einer Verzögerung des Zeitplanes
führen wird. Das Umweltministerium in Hannover teilte am
Freitag mit, dass sich das Landeskabinett am 30. April abschließend
mit dem Genehmigungsbescheid befassen und dann den Landtag unterrichten
wird.
Das Ministerium gehe davon aus,
dass die Zustellung und Bekanntmachung des Bescheides und damit
das in Kraft treten der Genehmigung deutlich vor den Ende Juni
beginnenden Sommerferien erfolgen werde, sagte ein Sprecher.
In Schacht Konrad soll nach den
ursprünglichen Plänen Atommüll mit geringer Wärmeentwicklung
entsorgt werden. Dieser macht rund 95 Prozent des gesamten deutschen
Atommülls aus und fällt in Kraftwerken und bei der Wiederaufarbeitung
ebenso an wie in Forschungslabors, Kliniken und in der Industrie.
Trittin betonte, dass die von
Jüttner vorgenommene Halbierung der Einlagermenge auf Neuberechnungen
des anfallenden Abfalls durch das Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) zurückgehe. «Mit dieser Begrenzung auf den nationalen
Bedarf wird allen Ansinnen nach Einlagerung ausländischen
Atommülls ein weiterer Riegel vorgeschoben.»
Der Bundesumweltminister wies
darauf hin, dass das BfS den Antrag auf Sofortvollzug des Genehmigungsbescheides
zurückgezogen habe. Damit haben die von Verbänden, Gemeinden
und Anliegern angekündigten oder schon vorbereitenden Klagen
gegen den Bescheid aufschiebende Wirkung. Eine Inbetriebnahme
kann erst erfolgen, wenn über diese Klagen entschieden worden
ist.
Das niedersächsische Umweltministerium
geht davon aus, dass Schacht Konrad nie gebaut wird, da die rot-grüne
Bundesregierung entschieden hat, dass es nur ein Endlager für
alle Arten von Atommüll geben soll. Schacht Konrad sei aber
nicht für hochradioaktive Abfälle vorgesehen.
|