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Erstmals Verbandsklagerecht: Nach 25
Jahren neues Naturschutzgesetz
Nach jahrzehntelangem Streit
erhalten die Umweltverbände erstmals das Recht, bundesweit
gegen Projekte wie etwa Autobahnausbau oder den Bau neuer Bahntrassen
zu klagen.
Berlin (dpa) - Von diesem Donnerstag
an gilt das neue Bundesnaturschutzgesetz, das erstmals ein so
genanntes Verbandsklagerecht vorsieht. Mit der Novelle wird nach
mehr als 25 Jahren das alte Naturschutzgesetz abgelöst. Damit
können die Umweltorganisationen in allen Bundesländern
juristisch gegen bestimmte Projekte vorgehen, an denen auch der
Bund beteiligt ist.
Bundesumweltminister Jürgen
Trittin (Grüne) sagte am Mittwoch in Berlin, mit dem neuen
Gesetz «ist ein zentrales umweltpolitisches Reformvorhaben
der rot-grünen Bundesregierung und ein weiteres Wahlversprechen
eingelöst worden».
Nach vier vergeblichen Anläufen
in den vergangenen Legislaturperioden sei die Novelle ein wichtiger
Eckpfeiler der ökologischen Modernisierung in Deutschland.
Der Naturschutzbund NABU bezeichnete das neue Naturschutzgesetz
als Meilenstein für den Naturschutz in Deutschland.
In den meisten Bundesländer
gibt es bereits ein Verbandsklagerecht. Ausnahmen sind etwa Baden-Württemberg
und Bayern. Im Freistaat könnten Umweltverbände nach
dem neuen Gesetz beispielsweise gegen den umstrittenen Donauausbau
juristisch vorgehen. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums
sagte auf Anfrage, nach In-Kraft-Treten des Gesetzes werde keine
Klagewelle erwartet.
Der größte Teil der
Vorschriften des Naturschutzgesetzes sind Rahmenvorgaben für
die Länder, etwa die Regelung zur Schaffung eines Biotopverbunds
auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche. Die Länder
haben drei Jahre Zeit, die Regelungen in ihr Landesrecht zu übernehmen.
Zu wesentlichen Neuregelungen
gehört auch die Förderung einer natur- und umweltverträglichen
Landwirtschaft. So wird etwa festgeschrieben, dass zukünftig
nur noch so viel Dünger aufgebracht werden darf, dass keine
Nährstoffe in Flüsse oder Grundwasser gelangen. Auch
das Verhältnis von Naturschutz zu Sport und Erholung wird
neu definiert.
Geregelt ist außerdem,
dass Stromleitungen künftig so konstruiert sein müssen,
dass sie keine Stromschlaggefahr für große Vögel
wie Störche und Greifvögel darstellen. Mit der Naturschutznovelle
sollen zugleich die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau
der Windkraftnutzung auf dem Meer geschaffen werden.
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