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- 03.04.2002 -

 

 

 

 

 

 

Erstmals Verbandsklagerecht: Nach 25 Jahren neues Naturschutzgesetz

Nach jahrzehntelangem Streit erhalten die Umweltverbände erstmals das Recht, bundesweit gegen Projekte wie etwa Autobahnausbau oder den Bau neuer Bahntrassen zu klagen.

Berlin (dpa) - Von diesem Donnerstag an gilt das neue Bundesnaturschutzgesetz, das erstmals ein so genanntes Verbandsklagerecht vorsieht. Mit der Novelle wird nach mehr als 25 Jahren das alte Naturschutzgesetz abgelöst. Damit können die Umweltorganisationen in allen Bundesländern juristisch gegen bestimmte Projekte vorgehen, an denen auch der Bund beteiligt ist.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sagte am Mittwoch in Berlin, mit dem neuen Gesetz «ist ein zentrales umweltpolitisches Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung und ein weiteres Wahlversprechen eingelöst worden».

Nach vier vergeblichen Anläufen in den vergangenen Legislaturperioden sei die Novelle ein wichtiger Eckpfeiler der ökologischen Modernisierung in Deutschland. Der Naturschutzbund NABU bezeichnete das neue Naturschutzgesetz als Meilenstein für den Naturschutz in Deutschland.

In den meisten Bundesländer gibt es bereits ein Verbandsklagerecht. Ausnahmen sind etwa Baden-Württemberg und Bayern. Im Freistaat könnten Umweltverbände nach dem neuen Gesetz beispielsweise gegen den umstrittenen Donauausbau juristisch vorgehen. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums sagte auf Anfrage, nach In-Kraft-Treten des Gesetzes werde keine Klagewelle erwartet.

Der größte Teil der Vorschriften des Naturschutzgesetzes sind Rahmenvorgaben für die Länder, etwa die Regelung zur Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche. Die Länder haben drei Jahre Zeit, die Regelungen in ihr Landesrecht zu übernehmen.

Zu wesentlichen Neuregelungen gehört auch die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft. So wird etwa festgeschrieben, dass zukünftig nur noch so viel Dünger aufgebracht werden darf, dass keine Nährstoffe in Flüsse oder Grundwasser gelangen. Auch das Verhältnis von Naturschutz zu Sport und Erholung wird neu definiert.

Geregelt ist außerdem, dass Stromleitungen künftig so konstruiert sein müssen, dass sie keine Stromschlaggefahr für große Vögel wie Störche und Greifvögel darstellen. Mit der Naturschutznovelle sollen zugleich die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung auf dem Meer geschaffen werden.

 Mehr Informationen:

Bundesumwelt- ministerium

 

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