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Künast: Tierschutz noch vor der
Wahl ins Grundgesetz
Deutschland wird als voraussichtlich
erstes Land in der Europäischen Union den Tierschutz in seiner
Verfassung verankern und so zum Staatsziel erheben.
Berlin (dpa) - Nach dem Ende der
jahrelangen Blockade durch die Union geht Agrarministerin Renate
Künast (Grüne) davon aus, dass eine Grundgesetzänderung
bereits im Mai und damit noch deutlich vor der Bundestagswahl
mit Stimmen aller Parteien im Parlament beschlossen wird. Der
Bundesrat hat bereits Zustimmung signalisiert.
Damit könnten etwa Tierversuche,
rituelles Schlachten (Schächten) oder Tierhaltung stärker
als bislang auf den Prüfstand gestellt werden, sagte Künast
am Dienstag in Berlin beim Start der Kampagne «Tierschutz
ins Grundgesetz».
Für die Grundgesetzänderung
ist im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Sie
war in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Stande gekommen,
weil die Stimmen von CDU und CSU fehlten. Alle anderen Parteien
unterstützen die Initiative einhellig.
Inzwischen hat sich die Union
aber für eine Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ausgesprochen.
Dies hatten SPD und Grüne nach dem Regierungswechsel 1998
im Koalitionsvertrag als Ziel vereinbart.
Nach dem Gesetzentwurf der rot-grünen
Koalition soll der Artikel 20a des Grundgesetzes um die Passage
«und die Tiere» erweitert werden. Damit würde
er vollständig lauten: «Der Staat schützt auch
in Verantwortung für die künftigen Generationen die
natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der
verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und
nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung.»
Die Grünen-Expertin Ulrike
Höfken sagte, nach dem Tierschutzgesetz seien Tiere als leidens-
und empfindungsfähige Lebewesen zwar vor unnötigen Leiden
und Schmerzen zu schützen. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigten
aber: «Ohne verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes
ist die rechtliche Umsetzung dieses geltenden Tierschutzgesetzes
nicht ausreichend gesichert.»
Die Aufnahme ins Grundgesetz
hätte nach Ansicht Höfkens Auswirkungen auf derzeit
«vorbehaltlos garantierte Grundrechte wie die Freiheit von
Forschung, Lehre, Kunst und Religion». Diese Grundrechte
müssten künftig gegen das Staatsziel Tierschutz abgewogen
werden. Betroffen seien etwa Tierversuche in Universitäten
und der Industrie oder auch künstlerische Experimente, bei
denen Tiere zu Schaden kommen.
Künast sagte, auch beim
Schächten, das das Bundesverfassungsgericht Mitte Januar
in Ausnahmefällen genehmigt hatte, könnten engere Grenzen
gezogen werden. Die Ministerin betonte aber, «aus Respekt
vor anderen Religionen» nicht generell gegen das rituelle
Schlachten ohne Betäubung zu sein. Die Union hatte das Urteil
zum Schächten zum Anlass genommen, den Tierschutz nun doch
ins Grundgesetz aufnehmen zu wollen.
Der Deutsche Tierschutzbund zeigte
sich ebenso wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) über die Ankündigung Künasts erfreut.
Die frühere Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warb für den Gesetzentwurf
ihrer Partei, der bereits seit Wochen im Rechtsausschuss des Bundestages
zur Abstimmung liege. Mit ihm könne die Aufnahme ins Grundgesetz
noch schneller geschehen.
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