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- 26.03.2002 -

 

 

 

 

 

 

Künast: Tierschutz noch vor der Wahl ins Grundgesetz

Deutschland wird als voraussichtlich erstes Land in der Europäischen Union den Tierschutz in seiner Verfassung verankern und so zum Staatsziel erheben.

Berlin (dpa) - Nach dem Ende der jahrelangen Blockade durch die Union geht Agrarministerin Renate Künast (Grüne) davon aus, dass eine Grundgesetzänderung bereits im Mai und damit noch deutlich vor der Bundestagswahl mit Stimmen aller Parteien im Parlament beschlossen wird. Der Bundesrat hat bereits Zustimmung signalisiert.

Damit könnten etwa Tierversuche, rituelles Schlachten (Schächten) oder Tierhaltung stärker als bislang auf den Prüfstand gestellt werden, sagte Künast am Dienstag in Berlin beim Start der Kampagne «Tierschutz ins Grundgesetz».

Für die Grundgesetzänderung ist im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Sie war in den vergangenen Jahren mehrfach nicht zu Stande gekommen, weil die Stimmen von CDU und CSU fehlten. Alle anderen Parteien unterstützen die Initiative einhellig.

Inzwischen hat sich die Union aber für eine Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ausgesprochen. Dies hatten SPD und Grüne nach dem Regierungswechsel 1998 im Koalitionsvertrag als Ziel vereinbart.

Nach dem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition soll der Artikel 20a des Grundgesetzes um die Passage «und die Tiere» erweitert werden. Damit würde er vollständig lauten: «Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.»

Die Grünen-Expertin Ulrike Höfken sagte, nach dem Tierschutzgesetz seien Tiere als leidens- und empfindungsfähige Lebewesen zwar vor unnötigen Leiden und Schmerzen zu schützen. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigten aber: «Ohne verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes ist die rechtliche Umsetzung dieses geltenden Tierschutzgesetzes nicht ausreichend gesichert.»

Die Aufnahme ins Grundgesetz hätte nach Ansicht Höfkens Auswirkungen auf derzeit «vorbehaltlos garantierte Grundrechte wie die Freiheit von Forschung, Lehre, Kunst und Religion». Diese Grundrechte müssten künftig gegen das Staatsziel Tierschutz abgewogen werden. Betroffen seien etwa Tierversuche in Universitäten und der Industrie oder auch künstlerische Experimente, bei denen Tiere zu Schaden kommen.

Künast sagte, auch beim Schächten, das das Bundesverfassungsgericht Mitte Januar in Ausnahmefällen genehmigt hatte, könnten engere Grenzen gezogen werden. Die Ministerin betonte aber, «aus Respekt vor anderen Religionen» nicht generell gegen das rituelle Schlachten ohne Betäubung zu sein. Die Union hatte das Urteil zum Schächten zum Anlass genommen, den Tierschutz nun doch ins Grundgesetz aufnehmen zu wollen.

Der Deutsche Tierschutzbund zeigte sich ebenso wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) über die Ankündigung Künasts erfreut.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warb für den Gesetzentwurf ihrer Partei, der bereits seit Wochen im Rechtsausschuss des Bundestages zur Abstimmung liege. Mit ihm könne die Aufnahme ins Grundgesetz noch schneller geschehen.


© dpa

Ein als Affe verkleideter Tierversuchsgegner demonstriert in einem sogenannten Primatenstuhl gegen Tierversuche. (Archivbild von 1998)

 

 Mehr Informationen:

Informationskampagne Tierschutz ins Grundgesetz

vista verde: Tierschutz

 

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