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Tierschutz: Stoiber für Grundgesetz-Ergänzung
Die Union will den Tierschutz
nach einem Bericht des «Spiegel» nun doch in das Grundgesetz
aufnehmen.
Berlin/Hamburg (dpa) - Auf Betreiben
des Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber (CSU) habe die Unionsspitze
am Freitag beschlossen, ihren Widerstand gegen eine Ergänzung
der Verfassung aufzugeben, berichtet das Nachrichtenmagazin in
seiner neuen Ausgabe. Der «Bild am Sonntag» sagte
Stoiber, dass er jetzt eine gute Chance für eine überparteiliche
Einigung sehe.
Zuvor waren in den Jahren 1994,
1997 und 2000 im Bundestag drei Anläufe zur Aufnahme des
Tierschutzes in das Grundgesetz am Widerstand der Union gescheitert.
Eine Grundgesetzänderung würde dem Tierschutz keine
konkrete Verbesserung bringen, argumentierten die CDU-Vertreter
damals.
Der «Bild am Sonntag»
sagte Stoiber: «Das Thema Tierschutz bewegt zunehmend viele
Menschen. Die Bürger sind zu Recht empört, wenn Tiere
gequält und misshandelt werden oder vermeidbaren Leiden ausgesetzt
werden.» Die Tierschutzgesetze allein reichten nicht mehr
aus, um die Bedeutung des Tierschutzes deutlich zu machen.
«Das kann meines Erachtens
nur durch eine Regelung in unserer Verfassung geschehen»,
sagte Stoiber. Er sehe jetzt eine gute Chance für eine überparteiliche
Einigung, weil sich in den vergangenen Jahren ein Wertewandel
vollzogen habe. «Wir sollten daher den Tierschutz als Staatsziel
im Grundgesetz verankern.»
Laut «Spiegel» begründete
Stoiber seinen Meinungswandel mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zum Schächten. Mitte Januar hatten die Karlsruher Richter
entschieden, dass moslemische Metzger in Deutschland wieder eine
Erlaubnis zum Schlachten von Tieren nach islamischem Ritus bekommen
können.
Zahlreiche Proteste der Bevölkerung
gegen das Schlachten ohne Betäubung hätten den CSU-Chef
für das Thema sensibilisiert, hieß es laut «Spiegel»
in der Unionsspitze.
Bereits Ende Februar haben SPD
und Grüne angekündigt, dass sie den Tierschutz in das
Grundgesetz aufnehmen wollen. Die verfassungsrechtliche Absicherung
des Tierschutzes lasse sich nicht aus dem in Artikel 20a Grundgesetz
geregelten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen herleiten,
hieß es in der Begründung eines entsprechenden Gesetzentwurfs.
Damit werde das einzelne Tier
vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen nicht ausreichend
geschützt. Mit ihrem Vorstoß wollen die Koalitionsfraktionen
unterstreichen, dass Tiere «Lebewesen mit physischen und
psychischen Empfindungen» sind.
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