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- 16.03.2002 -

 

 

 

Tierschutz: Stoiber für Grundgesetz-Ergänzung

Die Union will den Tierschutz nach einem Bericht des «Spiegel» nun doch in das Grundgesetz aufnehmen.

Berlin/Hamburg (dpa) - Auf Betreiben des Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber (CSU) habe die Unionsspitze am Freitag beschlossen, ihren Widerstand gegen eine Ergänzung der Verfassung aufzugeben, berichtet das Nachrichtenmagazin in seiner neuen Ausgabe. Der «Bild am Sonntag» sagte Stoiber, dass er jetzt eine gute Chance für eine überparteiliche Einigung sehe.

Zuvor waren in den Jahren 1994, 1997 und 2000 im Bundestag drei Anläufe zur Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz am Widerstand der Union gescheitert. Eine Grundgesetzänderung würde dem Tierschutz keine konkrete Verbesserung bringen, argumentierten die CDU-Vertreter damals.

Der «Bild am Sonntag» sagte Stoiber: «Das Thema Tierschutz bewegt zunehmend viele Menschen. Die Bürger sind zu Recht empört, wenn Tiere gequält und misshandelt werden oder vermeidbaren Leiden ausgesetzt werden.» Die Tierschutzgesetze allein reichten nicht mehr aus, um die Bedeutung des Tierschutzes deutlich zu machen.

«Das kann meines Erachtens nur durch eine Regelung in unserer Verfassung geschehen», sagte Stoiber. Er sehe jetzt eine gute Chance für eine überparteiliche Einigung, weil sich in den vergangenen Jahren ein Wertewandel vollzogen habe. «Wir sollten daher den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankern.»

Laut «Spiegel» begründete Stoiber seinen Meinungswandel mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten. Mitte Januar hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass moslemische Metzger in Deutschland wieder eine Erlaubnis zum Schlachten von Tieren nach islamischem Ritus bekommen können.

Zahlreiche Proteste der Bevölkerung gegen das Schlachten ohne Betäubung hätten den CSU-Chef für das Thema sensibilisiert, hieß es laut «Spiegel» in der Unionsspitze.

Bereits Ende Februar haben SPD und Grüne angekündigt, dass sie den Tierschutz in das Grundgesetz aufnehmen wollen. Die verfassungsrechtliche Absicherung des Tierschutzes lasse sich nicht aus dem in Artikel 20a Grundgesetz geregelten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen herleiten, hieß es in der Begründung eines entsprechenden Gesetzentwurfs.

Damit werde das einzelne Tier vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen nicht ausreichend geschützt. Mit ihrem Vorstoß wollen die Koalitionsfraktionen unterstreichen, dass Tiere «Lebewesen mit physischen und psychischen Empfindungen» sind.

 Mehr Informationen:

CSU

vista verde: Tierschutz

 

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