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- 14.03.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

Brüssel geht wegen deutschen Moorhühnern und Auerhähnen vor Gericht

In Deutschland sind nach Ansicht der EU-Kommission in Brüssel einige Wildvögel widerrechtlich zur Jagd frei gegeben. Deshalb wird die Kommission nach eigenen Angaben gegen Berlin Klage einreichen.

Brüssel (dpa) - Auch gegen sieben weitere EU-Staaten, darunter Frankreich, Österreich und Italien, klagt Brüssel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen mutmaßlicher Verletzung des EU-Rechts. Klagen gegen Deutschland gibt es auch in den Bereichen Brennstoffe und Strahlenschutz.

Die deutsche Bundesgesetzgebung erlaube das Jagen von Wildenten, Möwen, Tauben, Moorhühnern und Auerhähnen in der Brut- und Wanderzeit. Dieses widerspreche dem Wildvogelgesetz der EU, sagte eine Sprecherin.

Auf Länderebene bemängelt die Kommission die Freigabe von Eichelhähern, Elstern und Krähenvögeln. Falls die Kommission das Luxemburger Verfahren gewinnen sollte, wäre Deutschland gezwungen, seine Jagdgesetzgebung zu ändern.

Weitere Klagegründe: Brennstoffe und Strahlenschutz

Die EU-Kommission klagte im Umweltbereich gegen Berlin wegen zwei weiterer mutmaßlicher Verstöße. Deutschland habe es versäumt, ein EU- Gesetz rechtzeitig umzusetzen, wonach Verbraucher ausreichend über die Kraftstoffeinsparung und den Kohlendioxidausstoß von neuen Personenwagen informiert werden müssen. Auch eine EU-Richtlinie zur Begrenzung der Anteile des Schwefeldioxids im Heizöl sei nicht rechtzeitig im nationalen Recht verankert worden.

Zudem soll Deutschland Strahlenschutz-Bestimmungen des Vertrages zur Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) nicht korrekt in die nationale Gesetzgebung übernommen haben. Dabei geht es unter anderem um den Schutz von Patienten und medizinischem Personal. Im Umweltbereich gibt es insgesamt rund 800 Verfahren gegen die EU- Staaten vor dem EuGH.

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