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Brüssel geht wegen deutschen Moorhühnern
und Auerhähnen vor Gericht
In Deutschland sind nach Ansicht
der EU-Kommission in Brüssel einige Wildvögel widerrechtlich
zur Jagd frei gegeben. Deshalb wird die Kommission nach eigenen
Angaben gegen Berlin Klage einreichen.
Brüssel (dpa) - Auch gegen
sieben weitere EU-Staaten, darunter Frankreich, Österreich
und Italien, klagt Brüssel vor dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) wegen mutmaßlicher Verletzung des EU-Rechts. Klagen
gegen Deutschland gibt es auch in den Bereichen Brennstoffe und
Strahlenschutz.
Die deutsche Bundesgesetzgebung
erlaube das Jagen von Wildenten, Möwen, Tauben, Moorhühnern
und Auerhähnen in der Brut- und Wanderzeit. Dieses widerspreche
dem Wildvogelgesetz der EU, sagte eine Sprecherin.
Auf Länderebene bemängelt
die Kommission die Freigabe von Eichelhähern, Elstern und
Krähenvögeln. Falls die Kommission das Luxemburger Verfahren
gewinnen sollte, wäre Deutschland gezwungen, seine Jagdgesetzgebung
zu ändern.
Weitere Klagegründe: Brennstoffe
und Strahlenschutz
Die EU-Kommission klagte im Umweltbereich
gegen Berlin wegen zwei weiterer mutmaßlicher Verstöße.
Deutschland habe es versäumt, ein EU- Gesetz rechtzeitig
umzusetzen, wonach Verbraucher ausreichend über die Kraftstoffeinsparung
und den Kohlendioxidausstoß von neuen Personenwagen informiert
werden müssen. Auch eine EU-Richtlinie zur Begrenzung der
Anteile des Schwefeldioxids im Heizöl sei nicht rechtzeitig
im nationalen Recht verankert worden.
Zudem soll Deutschland Strahlenschutz-Bestimmungen
des Vertrages zur Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)
nicht korrekt in die nationale Gesetzgebung übernommen haben.
Dabei geht es unter anderem um den Schutz von Patienten und medizinischem
Personal. Im Umweltbereich gibt es insgesamt rund 800 Verfahren
gegen die EU- Staaten vor dem EuGH.
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