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«Moratorium Gorleben»: Bayern
scheitert mit Verfassungsklage
Nach Hessen ist auch Bayern
mit einer Verfassungsklage gegen die Bestimmungen des Atomkonsenses
gescheitert: Eine Klage aus München gegen den Erkundungsstopp
im Atommülllager Gorleben hat das Bundesverfassungsgericht
als unbegründet verworfen.
Karlsruhe (dpa) - Im Atomkonsens
hatten die Bundesregierung und die Stromwirtschaft vereinbart,
den Bau eines Atommüll-Endlagers im niedersächsischen
Gorleben für drei bis zehn Jahre auszusetzen und den Atommüll
bis auf weiteres dezentral an den Standorten der Atomkraftwerke
zu lagern.
Bayern hatte der Bundesregierung
vorgeworfen, mit dem festgeschriebenen Baustopp für ein Endlager
in Gorleben verschiebe Berlin die Aufgaben der Entsorgung von
Atommüll einseitig zu Lasten der Länder. Zudem verzögere
das «Moratorium Gorleben» die Endlagerung und verstoße
gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bundestreue. Das
Entsorgungskonzept habe der Bund nur unter Beteiligung der Länder
ändern dürfen, argumentierte Bayern.
Laut Zweitem Senat ist Bayern
in diesem Fall aber gar nicht antragsbefugt. In einem solchen
Bund-Länder-Streit sei ein Antrag nur dann gerechtfertigt,
wenn eine Entscheidung des Bundes die Rechtsposition der Länder
verletzte oder gefährde. Im Fall Gorleben handele es sich
um eine einfach-gesetzliche Pflicht des Bundes, sich um ein Atommüll-Endlager
zu kümmern. Eine verfassungsrechtliche Pflicht gegenüber
den Ländern erwachse daraus nicht, urteilten die Richter
in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (Az: 2BvG
1/00 - Beschluss vom 5.12.2001).
Auch sei der Bund nicht dazu verpflichtet,
auf die Länder Rücksicht zu nehmen. «Endlagerstätten
werden in bundeseigener Verwaltung erkundet. Diese Zuständigkeit
des Bundes haben die Länder zu achten.» Die Länder
hätten keinen Anspruch darauf, vom Vollzug bestehender Gesetze
verschont zu bleiben. Da es sich bei der Atommüll-Entsorgung
um eine Bundesangelegenheit handele, hätten die Länder
diesbezüglich keine «verfassungsrechtliche Position».
Bundesumweltminister Jürgen
Trittin (Grüne) begrüßte die Karlsruher Entscheidung.
Der von der Bundesregierung beschlossene Stopp der Erkundungsarbeiten
im Salzstock Gorleben habe die politische Vorentscheidung für
den Endlager-Standort-Gorleben aufgehoben. Seither könne
die Endlager-Suche «ergebnisoffen» fortgesetzt werden.
«Das Konzept der dezentralen
Zwischenlagerung an den Atomkraftwerken schafft eine gerechte
Lastenverteilung unter den Bundesländern und reduziert die
Zahl der Atommüll-Transporte auf ein Drittel», sagte
Trittin. Die bayerische Devise «Gewerbesteuer für uns
Bayern, den Atommüll für die Fischköppe»
gehöre der Vergangenheit an.
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