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- 20.02.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«Moratorium Gorleben»: Bayern scheitert mit Verfassungsklage

Nach Hessen ist auch Bayern mit einer Verfassungsklage gegen die Bestimmungen des Atomkonsenses gescheitert: Eine Klage aus München gegen den Erkundungsstopp im Atommülllager Gorleben hat das Bundesverfassungsgericht als unbegründet verworfen.

Karlsruhe (dpa) - Im Atomkonsens hatten die Bundesregierung und die Stromwirtschaft vereinbart, den Bau eines Atommüll-Endlagers im niedersächsischen Gorleben für drei bis zehn Jahre auszusetzen und den Atommüll bis auf weiteres dezentral an den Standorten der Atomkraftwerke zu lagern.

Bayern hatte der Bundesregierung vorgeworfen, mit dem festgeschriebenen Baustopp für ein Endlager in Gorleben verschiebe Berlin die Aufgaben der Entsorgung von Atommüll einseitig zu Lasten der Länder. Zudem verzögere das «Moratorium Gorleben» die Endlagerung und verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bundestreue. Das Entsorgungskonzept habe der Bund nur unter Beteiligung der Länder ändern dürfen, argumentierte Bayern.

Laut Zweitem Senat ist Bayern in diesem Fall aber gar nicht antragsbefugt. In einem solchen Bund-Länder-Streit sei ein Antrag nur dann gerechtfertigt, wenn eine Entscheidung des Bundes die Rechtsposition der Länder verletzte oder gefährde. Im Fall Gorleben handele es sich um eine einfach-gesetzliche Pflicht des Bundes, sich um ein Atommüll-Endlager zu kümmern. Eine verfassungsrechtliche Pflicht gegenüber den Ländern erwachse daraus nicht, urteilten die Richter in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (Az: 2BvG 1/00 - Beschluss vom 5.12.2001).

Auch sei der Bund nicht dazu verpflichtet, auf die Länder Rücksicht zu nehmen. «Endlagerstätten werden in bundeseigener Verwaltung erkundet. Diese Zuständigkeit des Bundes haben die Länder zu achten.» Die Länder hätten keinen Anspruch darauf, vom Vollzug bestehender Gesetze verschont zu bleiben. Da es sich bei der Atommüll-Entsorgung um eine Bundesangelegenheit handele, hätten die Länder diesbezüglich keine «verfassungsrechtliche Position».

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) begrüßte die Karlsruher Entscheidung. Der von der Bundesregierung beschlossene Stopp der Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben habe die politische Vorentscheidung für den Endlager-Standort-Gorleben aufgehoben. Seither könne die Endlager-Suche «ergebnisoffen» fortgesetzt werden.

«Das Konzept der dezentralen Zwischenlagerung an den Atomkraftwerken schafft eine gerechte Lastenverteilung unter den Bundesländern und reduziert die Zahl der Atommüll-Transporte auf ein Drittel», sagte Trittin. Die bayerische Devise «Gewerbesteuer für uns Bayern, den Atommüll für die Fischköppe» gehöre der Vergangenheit an.

 Mehr Informationen:

Bundesverfassungs- gericht

Bundesumwelt- ministerium

 

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