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Streit um Biblis A: Hessen scheitert
in Karlsruhe
Das Land Hessen ist im Zuständigkeitsstreit
um die Nachrüstung des Atomkraftwerks Biblis A vor dem Bundesverfassungsgericht
gescheitert.
Karlsruhe (dpa) - Der Bund habe
die Grenzen seines atomrechtlichen Weisungsrechts nicht überschritten,
entschied das Gericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil.
Hessen hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne)
vorgeworfen, er habe sich im Rahmen des Atomkonsenses mit dem
Biblis-A-Betreiber RWE über Sicherheitsauflagen verständigt,
ohne das Land hinreichend einbezogen zu haben. (Aktenzeichen:
2 BvG 2/00 vom 19. Februar 2002)
Trittin begrüßte die
Entscheidung. Der Versuch Hessens, die Bundesregierung beim Atomausstieg
anzugreifen, sei auf ganzer Linie gescheitert. «Das ist
ein guter Tag für den Atomausstieg und eine herbe Niederlage
für die hessische Landesregierung.»
Die Bundesaufsicht habe dazu geführt,
dass Biblis A für die Restlaufzeit von fünf Jahren endlich
nachgerüstet werde. Der hessische Staatsminister Jochen Riebel
(CDU) kritisierte dagegen, dass die Entscheidung dem Föderalismus
abträglich sei. «Die Länder werden zu reinen Befehlsempfängern
degradiert», sagte er in Karlsruhe.
Nach jahrelangem Streit um die
Sicherheit von Biblis A hatte sich Trittin im Jahr 2000 mit der
Betreiberfirma Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke
(RWE) auf insgesamt 20 Nachrüstungsanforderungen für
das AKW geeinigt. Hessen war an den Gesprächen nicht beteiligt.
In seiner Bund-Länder-Klage monierte das Land, dadurch sei
die Verwaltungszuständigkeit der Länder verletzt worden.
Nach den Worten des Zweiten Senats
darf der Bund - Inhaber der Auftragsverwaltung in atomrechtlichen
Fragen - die Ausübung seines Weisungsrechts auch durch unmittelbare
Kontakte und informelle Absprachen mit den AKW-Betreibern vorbereiten.
In dieser Phase müsse das Land nicht über jeden Schritt
informiert werden. Zwei der acht Richter waren dagegen der Auffassung,
Hessen hätte angemessen informiert werden und Gelegenheit
zur Stellungnahme bekommen müssen.
Die Umweltschutzverbände
BUND und Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
teilten mit, die Bedeutung der Bundeszuständigkeit zeige
sich am Beispiel des baden-württembergischen Atomkraftwerks
Philippsburg. Erst massive Nachforschungen der Prüfer des
Bundesumweltministeriums hätten ergeben, dass der Kraftwerksbetreiber
jahrelang gegen Sicherheitsauflagen verstoßen habe.
Das Gericht machte deutlich,
dass der Bund die «Sachkompetenz» in atomrechtlichen
Fragen innehat und damit berechtigt sei, «sich in jeder
von ihm für zweckmäßig gehaltenen Weise Informationen
zu beschaffen». Die Richter hoben hervor, dass Hessen in
Fragen des Atomkonsenses ohnehin keine Rechtsposition geltend
machen könne. «Der "Atomkonsens" ist Angelegenheit
des Bundes und er kann deshalb völlig unabhängig von
den Ländern agieren.»
Der Atomreaktor Biblis A erhält
bei der für März geplanten Revision ein Notstandssystem,
das als Ersatz für die ursprünglich geplante Notstandswarte
dienen kann. Das System erlaube es, bei Störfällen Schnellabschaltung
und Nachkühlung des Reaktors vom benachbarten Block B aus
zu steuern, teilte der hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel
(CDU) in Wiesbaden mit. Auch Biblis B soll bei der nächsten
planmäßigen Revision ein entsprechendes System erhalten.
Trittin habe allerdings noch nicht offiziell dem Verzicht auf
die Notstandswarte zugestimmt, wohl aber dem Notsteuersystem.
Dietzel kündigte zudem umfangreiche
Sicherheitsverbesserungen an, die bei der nächsten Revision
von Biblis A umgesetzt würden. Hessen und der Bund hätten
das Paket aus 25 Einzelmaßnahmen einvernehmlich beschlossen.
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