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- 19.02.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Streit um Biblis A: Hessen scheitert in Karlsruhe

Das Land Hessen ist im Zuständigkeitsstreit um die Nachrüstung des Atomkraftwerks Biblis A vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Karlsruhe (dpa) - Der Bund habe die Grenzen seines atomrechtlichen Weisungsrechts nicht überschritten, entschied das Gericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Hessen hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) vorgeworfen, er habe sich im Rahmen des Atomkonsenses mit dem Biblis-A-Betreiber RWE über Sicherheitsauflagen verständigt, ohne das Land hinreichend einbezogen zu haben. (Aktenzeichen: 2 BvG 2/00 vom 19. Februar 2002)

Trittin begrüßte die Entscheidung. Der Versuch Hessens, die Bundesregierung beim Atomausstieg anzugreifen, sei auf ganzer Linie gescheitert. «Das ist ein guter Tag für den Atomausstieg und eine herbe Niederlage für die hessische Landesregierung.»

Die Bundesaufsicht habe dazu geführt, dass Biblis A für die Restlaufzeit von fünf Jahren endlich nachgerüstet werde. Der hessische Staatsminister Jochen Riebel (CDU) kritisierte dagegen, dass die Entscheidung dem Föderalismus abträglich sei. «Die Länder werden zu reinen Befehlsempfängern degradiert», sagte er in Karlsruhe.

Nach jahrelangem Streit um die Sicherheit von Biblis A hatte sich Trittin im Jahr 2000 mit der Betreiberfirma Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke (RWE) auf insgesamt 20 Nachrüstungsanforderungen für das AKW geeinigt. Hessen war an den Gesprächen nicht beteiligt. In seiner Bund-Länder-Klage monierte das Land, dadurch sei die Verwaltungszuständigkeit der Länder verletzt worden.

Nach den Worten des Zweiten Senats darf der Bund - Inhaber der Auftragsverwaltung in atomrechtlichen Fragen - die Ausübung seines Weisungsrechts auch durch unmittelbare Kontakte und informelle Absprachen mit den AKW-Betreibern vorbereiten. In dieser Phase müsse das Land nicht über jeden Schritt informiert werden. Zwei der acht Richter waren dagegen der Auffassung, Hessen hätte angemessen informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen müssen.

Die Umweltschutzverbände BUND und Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) teilten mit, die Bedeutung der Bundeszuständigkeit zeige sich am Beispiel des baden-württembergischen Atomkraftwerks Philippsburg. Erst massive Nachforschungen der Prüfer des Bundesumweltministeriums hätten ergeben, dass der Kraftwerksbetreiber jahrelang gegen Sicherheitsauflagen verstoßen habe.

Das Gericht machte deutlich, dass der Bund die «Sachkompetenz» in atomrechtlichen Fragen innehat und damit berechtigt sei, «sich in jeder von ihm für zweckmäßig gehaltenen Weise Informationen zu beschaffen». Die Richter hoben hervor, dass Hessen in Fragen des Atomkonsenses ohnehin keine Rechtsposition geltend machen könne. «Der "Atomkonsens" ist Angelegenheit des Bundes und er kann deshalb völlig unabhängig von den Ländern agieren.»

Der Atomreaktor Biblis A erhält bei der für März geplanten Revision ein Notstandssystem, das als Ersatz für die ursprünglich geplante Notstandswarte dienen kann. Das System erlaube es, bei Störfällen Schnellabschaltung und Nachkühlung des Reaktors vom benachbarten Block B aus zu steuern, teilte der hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) in Wiesbaden mit. Auch Biblis B soll bei der nächsten planmäßigen Revision ein entsprechendes System erhalten. Trittin habe allerdings noch nicht offiziell dem Verzicht auf die Notstandswarte zugestimmt, wohl aber dem Notsteuersystem.

Dietzel kündigte zudem umfangreiche Sicherheitsverbesserungen an, die bei der nächsten Revision von Biblis A umgesetzt würden. Hessen und der Bund hätten das Paket aus 25 Einzelmaßnahmen einvernehmlich beschlossen.

 Mehr Informationen:

Bundesverfassungs- gericht

Bundesumwelt- ministerium

 

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