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- 30.01.2002 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Votum über Stammzellen: Bundestag für Import unter strengen Auflagen

Forscher dürfen künftig in Deutschland unter strengen Auflagen mit embryonalen Stammzellen arbeiten. Der Bundestag entschied am Mittwoch nach jahrelanger Diskussion für den begrenzten Import von menschlichen embryonalen Stammzellen.

Berlin (dpa) - Wissenschaftler erhoffen sich mittelfristig von der Forschung mit den Zellen, heute schwer heilbare Krankheiten wie Parkinson, Diabetes und Multiple Sklerose zu heilen. Durch die Anzüchtung neuen Gewebes mit Hilfe der Stammzellen soll auch Herzinfarkt-Patienten besser geholfen werden.

Nach einer historischen Debatte stimmte der Bundestag einem fraktionsübergreifenden Antrag zu, für den sich auch Bundes- kanzler Gerhard Schröder (SPD) und CDU-Chefin Angela Merkel stark gemacht hatten. Für den Antrag stimmten 340 Abge- ordnete der 618 anwesenden Parlamentariern, die vom so genannten Fraktionszwang befreit waren. Der Antrag stellte einen Kompromiss zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Forschungsfreiheit dar.

Kirchen enttäuscht

Schröder sprach von einer «guten Entscheidung», die neue Perspektiven bei der Erforschung und Behandlung eröffne. Die Kirchen reagierten «mit großer Enttäuschung». Die Stammzell- forscher begrüßten das Votum des Parlaments und erwarteten, dass der Staat nun entsprechende Projekte fördert.

Der Antrag einer starken Parlamentariergruppe, die sich ebenfalls aus allen Parteien zusammensetzte und gegen jeglichen Import war, erhielt 265 Stimmen und scheiterte damit bei der zweiten und endgültigen Abstimmung. Der dritte Antrag, der den Import grundsätzlich zulassen wollte, fiel bereits beim ersten Votum durch.

Import nur in eng eingegrenzten Fällen erlaubt

Der verabschiedete Antrag verbietet im Prinzip den Import humaner Stammzellen und zudem die Produktion von embryo- nalen Stammzellen in Deutschland. Nur in eng eingegrenzten Fällen soll die Import-Genehmigung erteilt werden. Allerdings dürfen nur solche embryonalen Stammzellen eingeführt werden, die vor einem bestimmten Stichtag hergestellt worden seien. Damit soll sichergestellt werden, dass Embryonen nicht produziert werden, um Stammzellen zu gewinnen.

Außerdem müsse das Einverständnis der Eltern des Embryos vorliegen. Nachzuweisen ist zudem «die Hochrangigkeit des Forschungsvorhabens», für das die Stammzellen eingesetzt werden. Die Initiatorinnen des erfolgreichen Antrags, Maria Böhmer (CDU) und die SPD-Abgeordnete Margot von Renesse kündigten an, dass sie rasch einen Gesetzentwurf vorbereiten wollen.

Abkopplung von der internationalen Entwicklung

In der mit großer Sachlichkeit geprägten Aussprache hatte Schröder vor den Folgen eines totalen Importstopps gewarnt. Deutschland dürfe sich nicht von der internationalen Ent- wicklung abkoppeln. Schröder, der von der Abgeordnetenbank in die Diskussion eingriff, betonte, dass die Freiheit von Wissen- schaft und Forschung für ihn hohen Schutz genieße. Merkel hob hervor, dass es keine «verbrauchende Forschung an Embryonen» geben dürfe.

Der Bundestag musste sich wegen einer Gesetzeslücke mit der Frage des Imports von Stammzellen beschäftigen. Die Lücke im Embryonenschutzgesetz hatte zur Folge, dass bisher die Einfuhr rechtlich unbegrenzt möglich war. Deutsche Forscher hatten bereits Stammzellen importiert, bislang ihre Forschung daran noch nicht aufgenommen.

Importgegner warnten vor «ethischem Dammbruch»

Die Importgegner, zu denen auch Unions-Fraktionschef Friedrich Merz zählte, warnten vor einem «ethischen Dammbruch» in der Gentechnik. Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Wodarg sagte, auch ein Embryo genieße den Schutz der Menschenwürde und dürfe deshalb nicht zu Forschungszwecken getötet werden.

Am weitesten ging jener Antrag, der den Import im wesentlichen ohne Einschränkungen zulassen und auch einer Gewinnung von Stammzellen in Deutschland den Weg bereiten wollte. Der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Hintze hielt dies für «medizinisch und ethisch geboten». Diese Linie wurde vor allem von FDP-Abgeordneten mitgetragen. FDP-Fraktions- chef Wolfgang Gerhardt machte sich dabei auch für die Gewin- nung von Stammzellen in Deutschland stark. Diesen Kurs befürwortete auch der ehemalige CDU-Chef Wolfgang Schäuble.

Kirchen: «Schutzwall durchbrochen»

Der Vorsitzende der Katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, sowie der Vorsitzendes des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Kock, erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, der Beschluss widerspreche dem Geist des Embryonenschutzgesetzes. Mit der Entscheidung sei «ein Schutzwall durchbrochen worden», sagte Lehmann. Damit werde es in Deutschland möglich, mit menschlichen embryonalen Stammzellen zu experimentieren, zu deren Gewinnung Embryonen getötet worden seien.

Der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle, über dessen Antrag die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) an diesem Donnerstag entscheiden will, nannte die Entscheidung des Bundestages «ein positives Signal für die Forschung».

 Mehr Informationen:

Bundestags-Enquetekommission «Recht und Ethik der modernen Medizin»

Nationaler Ethikrat

EKD: Bioethik

CDU

FDP

Grüne

SPD

vista verde: Gentechnologie

 

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