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Votum über Stammzellen: Bundestag
für Import unter strengen Auflagen
Forscher dürfen künftig
in Deutschland unter strengen Auflagen mit embryonalen Stammzellen
arbeiten. Der Bundestag entschied am Mittwoch nach jahrelanger
Diskussion für den begrenzten Import von menschlichen embryonalen
Stammzellen.
Berlin (dpa) - Wissenschaftler
erhoffen sich mittelfristig von der Forschung mit den Zellen,
heute schwer heilbare Krankheiten wie Parkinson, Diabetes und
Multiple Sklerose zu heilen. Durch die Anzüchtung neuen Gewebes
mit Hilfe der Stammzellen soll auch Herzinfarkt-Patienten besser
geholfen werden.
Nach einer historischen Debatte
stimmte der Bundestag einem fraktionsübergreifenden Antrag
zu, für den sich auch Bundes- kanzler Gerhard Schröder
(SPD) und CDU-Chefin Angela Merkel stark gemacht hatten. Für
den Antrag stimmten 340 Abge- ordnete der 618 anwesenden Parlamentariern,
die vom so genannten Fraktionszwang befreit waren. Der Antrag
stellte einen Kompromiss zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens
und der Forschungsfreiheit dar.
Kirchen enttäuscht
Schröder sprach von einer
«guten Entscheidung», die neue Perspektiven bei der
Erforschung und Behandlung eröffne. Die Kirchen reagierten
«mit großer Enttäuschung». Die Stammzell-
forscher begrüßten das Votum des Parlaments und erwarteten,
dass der Staat nun entsprechende Projekte fördert.
Der Antrag einer starken Parlamentariergruppe,
die sich ebenfalls aus allen Parteien zusammensetzte und gegen
jeglichen Import war, erhielt 265 Stimmen und scheiterte damit
bei der zweiten und endgültigen Abstimmung. Der dritte Antrag,
der den Import grundsätzlich zulassen wollte, fiel bereits
beim ersten Votum durch.
Import nur in eng eingegrenzten
Fällen erlaubt
Der verabschiedete Antrag verbietet
im Prinzip den Import humaner Stammzellen und zudem die Produktion
von embryo- nalen Stammzellen in Deutschland. Nur in eng eingegrenzten
Fällen soll die Import-Genehmigung erteilt werden. Allerdings
dürfen nur solche embryonalen Stammzellen eingeführt
werden, die vor einem bestimmten Stichtag hergestellt worden seien.
Damit soll sichergestellt werden, dass Embryonen nicht produziert
werden, um Stammzellen zu gewinnen.
Außerdem müsse das
Einverständnis der Eltern des Embryos vorliegen. Nachzuweisen
ist zudem «die Hochrangigkeit des Forschungsvorhabens»,
für das die Stammzellen eingesetzt werden. Die Initiatorinnen
des erfolgreichen Antrags, Maria Böhmer (CDU) und die SPD-Abgeordnete
Margot von Renesse kündigten an, dass sie rasch einen Gesetzentwurf
vorbereiten wollen.
Abkopplung von der internationalen
Entwicklung
In der mit großer Sachlichkeit
geprägten Aussprache hatte Schröder vor den Folgen eines
totalen Importstopps gewarnt. Deutschland dürfe sich nicht
von der internationalen Ent- wicklung abkoppeln. Schröder,
der von der Abgeordnetenbank in die Diskussion eingriff, betonte,
dass die Freiheit von Wissen- schaft und Forschung für ihn
hohen Schutz genieße. Merkel hob hervor, dass es keine «verbrauchende
Forschung an Embryonen» geben dürfe.
Der Bundestag musste sich wegen
einer Gesetzeslücke mit der Frage des Imports von Stammzellen
beschäftigen. Die Lücke im Embryonenschutzgesetz hatte
zur Folge, dass bisher die Einfuhr rechtlich unbegrenzt möglich
war. Deutsche Forscher hatten bereits Stammzellen importiert,
bislang ihre Forschung daran noch nicht aufgenommen.
Importgegner warnten vor «ethischem
Dammbruch»
Die Importgegner, zu denen auch
Unions-Fraktionschef Friedrich Merz zählte, warnten vor einem
«ethischen Dammbruch» in der Gentechnik. Der SPD-Abgeordnete
Wolfgang Wodarg sagte, auch ein Embryo genieße den Schutz
der Menschenwürde und dürfe deshalb nicht zu Forschungszwecken
getötet werden.
Am weitesten ging jener Antrag,
der den Import im wesentlichen ohne Einschränkungen zulassen
und auch einer Gewinnung von Stammzellen in Deutschland den Weg
bereiten wollte. Der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter
Hintze hielt dies für «medizinisch und ethisch geboten».
Diese Linie wurde vor allem von FDP-Abgeordneten mitgetragen.
FDP-Fraktions- chef Wolfgang Gerhardt machte sich dabei auch für
die Gewin- nung von Stammzellen in Deutschland stark. Diesen Kurs
befürwortete auch der ehemalige CDU-Chef Wolfgang Schäuble.
Kirchen: «Schutzwall
durchbrochen»
Der Vorsitzende der Katholischen
Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, sowie der
Vorsitzendes des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Präses Manfred Kock, erklärten in einer gemeinsamen
Mitteilung, der Beschluss widerspreche dem Geist des Embryonenschutzgesetzes.
Mit der Entscheidung sei «ein Schutzwall durchbrochen worden»,
sagte Lehmann. Damit werde es in Deutschland möglich, mit
menschlichen embryonalen Stammzellen zu experimentieren, zu deren
Gewinnung Embryonen getötet worden seien.
Der Bonner Stammzellforscher Oliver
Brüstle, über dessen Antrag die Deutsche Forschungsgemeinschaft
(DFG) an diesem Donnerstag entscheiden will, nannte die Entscheidung
des Bundestages «ein positives Signal für die Forschung».
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