Trittin stellt Urwaldschutzgesetz vor
Umweltminister Trittin will mit einem Urwaldschutzgesetz
die Vermarktung von illegal geschlagenem Tropenholz stoppen.
(vv) - "Die Lage der Urwälder ist so dramatisch, dass
wir alle es uns nicht leisten können, die Chance für
wirksame Rettungsmaßnahmen leichtfertig zu verspielen",
sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) am
Dienstag zur Vorstellung des Gesetzentwurfs in Berlin. Mit dem
Gesetz sollen Besitz und Vermarktung von Holz, das in Urwäldern
illegal eingeschlagen wurde, sowie der daraus hergestellten Produkte
verboten werden.
Die Folgen der Waldvernichtung für die Natur sind verheerend.
In besonderem Maße betroffen sind auch die Menschen, die
in und mit diesen Urwäldern leben, sagte Trittin. Obwohl
die Bedrohungen für die Wälder und ihre biologische
Vielfalt allgemein bekannt seien, setze sich der Waldverlust nahezu
ungebremst fort. Eine wesentliche Ursache sei der illegale Holzeinschlag.
Schätzungen zufolge beträgt der illegale Holzeinschlag
beispielsweise in Brasilien 80 Prozent, in Indonesien 73 Prozent
und in Russland 20 bis 30 Prozent. Umweltorganisationen schätzen,
dass etwa fünf Prozent der deutschen Holzimporte (im Jahr
2000) aus illegalen Quellen stammten.
Der vorgelegte Gesetzentwurf räume dem Holzhandel und anderen
Betroffenen bewusst ein großes Maß an Flexibilität
ein, um das Gesetz wirtschaftlich effizient umzusetzen. Ohne den
mit einem Nachweissystem vom Einschlag bis zum Verkauf in Deutschland
verbundenen Aufwand gehe es aber nicht, betonte der Umweltminister.
Er forderte Umwelt- und Wirtschaftsverbände zur Unterstützung
des Gesetzesvorhabens auf.
Die Umweltstiftung WWF begrüßte das Gesetz. Mit dem
Gesetz könne Deutschland erste Schritte gegen den kriminellen
Holzhandel unternehmen, ohne die langwierigen Diskussionen der
Europäischen Union abwarten zu müssen. Mängel sieht
der WWF jedoch noch im vorgeschlagenen Prüfverfahren.
Der Deutsche Bauernverband, der auch die Waldbesitzer vertritt,
hält den vorgelegten Gesetzentwurf hingegen für uneeignet.
Die Durchzusetzung im nationalen Alleingang sei weder praktikabel
noch kontrollierbar. Der Bauernverband sprach sich für eine
Überarbeitung aus, in der EU-Pläne und freiwillige Selbstverpflichtungen
stärker berücksichtigt werden sollten.
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