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- 18.11.2004 -

 

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Gericht: Spatz und Fledermaus dürfen bleiben

Haussperlinge und Fledermäuse, die an Fassaden nisten, haben nun auch ein gerichtlich garantiertes Bleiberecht.

Hamburg (vv) - Das Verwaltungsgericht Berlin (VG 1A 21.02) hat entschieden, dass bei Renovierungsarbeiten an Hausfassaden die Lebensräume von Spatzen und Fledermäusen erhalten werden müssen. Hausbesitzer sind verpflichtet, diesen vom Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten ein neues Quartier zu schaffen, wenn ihre bisherigen Unterkünfte bei den Renovierungsarbeiten zerstört wurden. Ein Berliner Hauseigentümer hatte gegen diese Auflagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geklagt, doch seine Klage wurde nun abgewiesen. Ihm wurde auferlegt, neun Nistkästen am sanierten Gebäude anzubringen, um den zerstörten Wohnraum seiner "Haus-Spatzen" zu ersetzen. Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßte das Urteil. Es sei ein wichtiges Signal für die Erhaltung von Lebensräumen für Wildtiere im Siedlungsbereich.

Der einstige "Allerweltsvogel" droht nach und nach aus den Städten zu verschwinden. Bestandsrückgänge um bis zu 70% brachten ihn bereits auf die Vorwarnstufe der Roten Liste bedrohter Arten in Deutschland, so die Deutsche Wildtier Stiftung.

Fünf Jahre lang bildete der Spatz einen der Schwerpunkte der Forschungstätigkeiten der Stiftung. Als Ursachen für die Bestandsrückgänge konnten unter anderem ein Mangel an geeigneten Brut- und Nistplätzen - hervorgerufen vor allem durch Sanierungen von Fassaden und Dächern - ausgemacht werden. Entgegen früheren Vermutungen konnte nachgewiesen werden, dass Spatzen durchaus Nisthilfen annehmen, wenn man ihre Bedürfnisse als Koloniebrüter berücksichtigt. Die Deutsche Wildtier Stiftung hat daher ein "Spatzenreihenhaus" konzipiert, in dem drei Spatzenfamilien Unterschlupf finden.

 

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© NABU

Der NABU hat den Haussperling zum Vogel des Jahres 2002 gekürt.

 

 Mehr Informationen:

Deutsche Wildtier Stiftung

NABU: Haussperling

Fledermausfreund- liches Haus

 

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