Gericht: Spatz und Fledermaus dürfen bleiben
Haussperlinge und Fledermäuse, die an Fassaden
nisten, haben nun auch ein gerichtlich garantiertes Bleiberecht.
Hamburg (vv) - Das Verwaltungsgericht Berlin (VG 1A 21.02) hat
entschieden, dass bei Renovierungsarbeiten an Hausfassaden die
Lebensräume von Spatzen und Fledermäusen erhalten werden
müssen. Hausbesitzer sind verpflichtet, diesen vom Bundesnaturschutzgesetz
besonders geschützten Arten ein neues Quartier zu schaffen,
wenn ihre bisherigen Unterkünfte bei den Renovierungsarbeiten
zerstört wurden. Ein Berliner Hauseigentümer hatte gegen
diese Auflagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
geklagt, doch seine Klage wurde nun abgewiesen. Ihm wurde auferlegt,
neun Nistkästen am sanierten Gebäude anzubringen, um
den zerstörten Wohnraum seiner "Haus-Spatzen" zu
ersetzen. Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßte das
Urteil. Es sei ein wichtiges Signal für die Erhaltung von
Lebensräumen für Wildtiere im Siedlungsbereich.
Der einstige "Allerweltsvogel" droht nach und nach
aus den Städten zu verschwinden. Bestandsrückgänge
um bis zu 70% brachten ihn bereits auf die Vorwarnstufe der Roten
Liste bedrohter Arten in Deutschland, so die Deutsche Wildtier
Stiftung.
Fünf Jahre lang bildete der Spatz einen der Schwerpunkte
der Forschungstätigkeiten der Stiftung. Als Ursachen für
die Bestandsrückgänge konnten unter anderem ein Mangel
an geeigneten Brut- und Nistplätzen - hervorgerufen vor allem
durch Sanierungen von Fassaden und Dächern - ausgemacht werden.
Entgegen früheren Vermutungen konnte nachgewiesen werden,
dass Spatzen durchaus Nisthilfen annehmen, wenn man ihre Bedürfnisse
als Koloniebrüter berücksichtigt. Die Deutsche Wildtier
Stiftung hat daher ein "Spatzenreihenhaus" konzipiert,
in dem drei Spatzenfamilien Unterschlupf finden.
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