Gefahr von Wildunfällen steigt
Im winterlichen Berufsverkehr steigt die Gefahr
von Wildunfällen, warnt die Deutsche Wildtier Stiftung. Autofahrer
finden in einer kostenlosen Broschüre Tipps und Informationen.
(vv) - Wildwechsel ist eine der häufigsten Unfallursachen
auf Deutschlands Straßen. Jährlich kommen nach Angaben
der Deutschen Wildtier Stiftung 50 Menschen bei Wildunfällen
ums Leben, mehr als 2.500 werden schwer verletzt. Wildwechsel
sei ganzjährig eine Gefahr, doch seit der Umstellung der
Uhren und mit der nahenden Winterzeit würden abendlicher
Berufsverkehr und Wanderbewegungen des dämmerungsaktiven
Wildes zusammenfallen - oft mit folgenschweren Konsequenzen für
Mensch und Tier. Die Stiftung hat deshalb eine kostenlose Broschüre
herausgebracht, in der Autofahrer Informationen und Tipps
finden, um Wildunfälle zu vermeiden.
So kann man Wildunfällen vorbeugen
"Wildwechsel-Schilder unbedingt beachten! Da es im Winter
früh dunkel wird, ist es besonders wichtig, das Tempo an
diesen Stellen anzupassen (höchstens 80 km/h), die Straßenränder
im Auge zu behalten und ausreichend Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden
Fahrzeug zu halten", so Sven Holst, Geschäftsführer
der Deutschen Wildtier Stiftung. "Taucht ein Tier am Straßenrand
auf, sollte man die Geschwindigkeit weiter reduzieren und mehrmals
hupen. Wenn ein Tier die Fahrbahn überquert, ist mit Nachfolgern
zu rechnen, denn zahlreiche Tierarten leben in Gruppen."
Was ist zu tun, wenn's doch passiert?
Ein (leider) alltägliches Bild in Deutschland: Ein Reh springt
vom Waldrand auf die Straße, um auf das gegenüberliegende
Feld zu gelangen und wird dabei von einem Fahrzeug erfasst. Durch
richtiges Verhalten kann weiterer Schaden verhindert werden: Unfallstelle
mit Warndreieck und Warnblinkanlage absichern. Ist das Tier verletzt,
sollte man es nicht berühren und sich äußerst
rücksichtsvoll verhalten, denn das verängstigte Tier
steht unter Stress und kann aggressiv reagieren. Flieht das verwundete
Tier: Fluchtrichtung merken. Nur dann kann der Jäger oder
Förster mit einem ausgebildeten Hund dem Tier folgen und
es wenn notwendig von seinen Leiden befreien. Man selbst darf
schwer verwundete Tiere nur dann von ihren Schmerzen erlösen,
wenn der zuständige Jagdpächter nicht rechtzeitig vor
Ort sein kann. Getötetes Wild darf generell nicht mitgenommen
werden, sonst macht man sich der Wilderei schuldig, warnt die
Deutsche Wildtier Stiftung.
Sieht man am Straßenrand verletztes Wild, sollte man auch
als Nicht-Unfallbeteiligter in jedem Fall die Polizei informieren.
Wichtig ist dabei, den Standort des Tieres anhand der Straßenbezeichnung,
der Fahrtrichtung und des Streckenabschnitts möglichst genau
zu beschreiben. Die Polizei schaltet bei Bedarf den zuständigen
Jäger ein. Kosten für diesen "Notruf" fallen
nicht an.
Für den Nachweis bei der Versicherung ist es ratsam, sich
eine Wildschadensbescheinigung von der zuständigen Polizei-
oder Jagbehörde ausstellen zu lassen. Die Spuren des Unfalls
sollte man nicht entfernen, sondern fotografieren oder von der
Polizei protokollieren lassen, rät die Stiftung.
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