Bedrohte Arten als verbotene Urlaubssouvenirs
Das Bundesamt für Naturschutz hat Reisende
davor gewarnt, exotische Tiere und Pflanzen als Urlaubssouvenirs
mitzubringen.
(vv) - Jährlich werden von deutschen Zollämtern ca.
2.000 mal Tiere und Pflanzen, ihre Teile oder daraus gewonnene
Erzeugnisse beschlagnahmt, die den internationalen Artenschutzbestimmungen
nach CITES unterliegen. Sie dürfen entweder gar nicht oder
nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung eingeführt
werden, teilte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am Mittwoch
mit. Das Spektrum bei den Beschlagnahmungen reiche vom lebenden
Tier über die Elfenbeinschnitzerei und den Gürtel aus
Schlangenleder bis hin zur geschützten Muschelschale, die
zufällig am Strand gefunden wurde.
In mehr als 80% der Fälle seien Touristen betroffen, die
sich aus ihrem Urlaubsland "nur" ein Souvenir mitbringen
wollten. Die häufigste Erklärung dabei: "Ich habe
es nicht gewusst!" Um die Reisenden aufzuklären, bieten
das Bundesamt für Naturschutz und das Zollamt München-Flughafen
jetzt eine Ausstellung direkt auf dem Münchner Flughafen
an.
Artenschmuggel nimmt bedrohliche Dimensionen
an
Auch die Umweltorganisation WWF warnte Touristen vor dem unüberlegten
Kauf von Souvenirs wie zum Beispiel Schmuck aus Elfenbein oder
Korallen, Krokohandtaschen oder getrockneten Seepferdchen. "Der
illegale Handel mit Tier- und Pflanzenarten nimmt mittlerweile
bedrohliche Dimensionen an und rangiert an zweiter Stelle hinter
dem Drogenhandel", erklärte Jutta Jahrl, Artenschutzexpertin
des WWF in Österreich.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin appellierte zur Urlaubszeit
ebenfalls an alle Reisenden, sich vor einem Kauf von Waren aus
geschützten Tier- und Pflanzenarten zu informieren, welche
Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union nötig
sind. "Das ist im elektronischen Zeitalter von überall
auf der Welt, aus jedem Internetcafé, möglich. Wenn
Sie ohne Dokumente an die Grenze kommen ist es häufig zu
spät", sagte Trittin.
Ein Viertel des Handels illegal
Hunderte Millionen geschützter Tiere und Pflanzen werden
nach Angaben des WWF jedes Jahr weltweit gehandelt, davon ungefähr
ein Viertel illegal. CITES (Convention on International Trade
in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), auch bekannt als
das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, reguliert den
Handel mit über 30.000 gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Bei fehlenden Bescheinigungen oder Schmuggel drohen in Österreich
laut WWF Geldstrafen bis zu 36.336 Euro oder Freiheitsstrafen
von bis zu 2 Jahren.
In Deutschland ist es seit kurzem möglich, einfach per
Mausklick die erforderliche Einfuhrgenehmigung für geschützte
Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Das im Juli gestartete Projekt
"CITES-Online" erlaubt es, den Antrag an das BfN online
zu stellen.
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