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- 11.08.2004 -

 

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Bedrohte Arten als verbotene Urlaubssouvenirs

Das Bundesamt für Naturschutz hat Reisende davor gewarnt, exotische Tiere und Pflanzen als Urlaubssouvenirs mitzubringen.

(vv) - Jährlich werden von deutschen Zollämtern ca. 2.000 mal Tiere und Pflanzen, ihre Teile oder daraus gewonnene Erzeugnisse beschlagnahmt, die den internationalen Artenschutzbestimmungen nach CITES unterliegen. Sie dürfen entweder gar nicht oder nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung eingeführt werden, teilte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am Mittwoch mit. Das Spektrum bei den Beschlagnahmungen reiche vom lebenden Tier über die Elfenbeinschnitzerei und den Gürtel aus Schlangenleder bis hin zur geschützten Muschelschale, die zufällig am Strand gefunden wurde.

In mehr als 80% der Fälle seien Touristen betroffen, die sich aus ihrem Urlaubsland "nur" ein Souvenir mitbringen wollten. Die häufigste Erklärung dabei: "Ich habe es nicht gewusst!" Um die Reisenden aufzuklären, bieten das Bundesamt für Naturschutz und das Zollamt München-Flughafen jetzt eine Ausstellung direkt auf dem Münchner Flughafen an.

Artenschmuggel nimmt bedrohliche Dimensionen an

Auch die Umweltorganisation WWF warnte Touristen vor dem unüberlegten Kauf von Souvenirs wie zum Beispiel Schmuck aus Elfenbein oder Korallen, Krokohandtaschen oder getrockneten Seepferdchen. "Der illegale Handel mit Tier- und Pflanzenarten nimmt mittlerweile bedrohliche Dimensionen an und rangiert an zweiter Stelle hinter dem Drogenhandel", erklärte Jutta Jahrl, Artenschutzexpertin des WWF in Österreich.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin appellierte zur Urlaubszeit ebenfalls an alle Reisenden, sich vor einem Kauf von Waren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten zu informieren, welche Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union nötig sind. "Das ist im elektronischen Zeitalter von überall auf der Welt, aus jedem Internetcafé, möglich. Wenn Sie ohne Dokumente an die Grenze kommen ist es häufig zu spät", sagte Trittin.

Ein Viertel des Handels illegal

Hunderte Millionen geschützter Tiere und Pflanzen werden nach Angaben des WWF jedes Jahr weltweit gehandelt, davon ungefähr ein Viertel illegal. CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), auch bekannt als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, reguliert den Handel mit über 30.000 gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Bei fehlenden Bescheinigungen oder Schmuggel drohen in Österreich laut WWF Geldstrafen bis zu 36.336 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren.

In Deutschland ist es seit kurzem möglich, einfach per Mausklick die erforderliche Einfuhrgenehmigung für geschützte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Das im Juli gestartete Projekt "CITES-Online" erlaubt es, den Antrag an das BfN online zu stellen.

 

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© NOAA

DEr WWF warnt vor dem Kauf von Souvenirs wie zum Beispiel aus Seepferdchen.

 

 Mehr Informationen:

CITES-online

WWF: CITES

BMU: Artenschutz

Informationen zum gewerblichen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in der EU

 

 Lesen Sie auch:

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