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- 11.08.2004 -

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Warnung vor exotischen Souvenirs: Das böse Erwachen kommt am Zoll

Umweltminister Trittin hat Reisende davor gewarnt, exotische Tiere und Pflanzen als Urlaubssouvenirs mitzubringen.

Von Britta Schmeis, dpa

Frankfurt/Main - Das böse Erwachen kommt am Flughafen: Die als Reiseandenken gedachten Schneckenhäuser, Elfenbeinschnitzereien und Papageienfedern wandern in die Asservatenkammer des Zolls statt in die heimische Wohnzimmervitrine. Der Grund: Sie unterliegen dem Artenschutz. «Viele wissen gar nicht, dass für diese exotischen Reisesouvenirs strenge Einfuhrbestimmungen gelten», sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) am Donnerstag in Frankfurt am Main bei der Vorstellung der «Artenschutzfibel».

Mit der Broschüre will das Ministerium die deutschen Touristen aufklären. Mehr als 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten werden durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt. Seit 1973 sind dem Abkommen mittlerweile 160 Staaten beigetreten. Trotzdem entdecken Zollbeamte an deutschen Flughäfen täglich unter Schutz stehende Korallen, Schlangenledertaschen und ausgestopfte Tiere im Reisegepäck der Touristen.

«Manchmal guckt der Schwanz eines kleinen Äffchens unter einem Hut oder aus einer Tasche heraus», erzählt Christine Kolodzeiski vom Hauptzollamt Frankfurt-Flughafen. Jeden Tag würden dort zwei bis drei lebende oder tote Tiere beschlagnahmt. «Im Jahr sind es allein am Frankfurter Flughafen etwa 17.000 Beschlagnahmungen, darunter rund 3.000 lebende Tiere.»

Trittin wies daraufhin, dass viele der Tier- und Pflanzenarten, aus denen die exotischen Andenken produziert werden, unter Artenschutz stehen. Neben der Zerstörung der Lebensräume stelle der internationale Handel eine der Hauptgefahren für viele Arten dar. «Sobald Zweifel bestehen, sollte man auf das Souvenir lieber verzichten», rät der Umweltminister. Mitbringsel aus Keramik, Metall oder Textilen seien eine gute Alternative zu Pflanzen und Tierprodukten, die noch dazu das örtliche Handwerk unterstützten.

Die häufigsten verbotenen Mitbringsel sind Korallen und die oftmals am Strand herumliegende Fechterschnecken aus der Karibik, die ahnungslose Urlauber im Gepäck haben. Doch ganz so exotisch muss es gar nicht sein. Auch wer Walfleisch aus Norwegen mitbringt oder mehr als 250 Gramm Kaviar nach Deutschland einführt, macht sich strafbar. In den schlimmsten Fällen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und Haftstrafen bis zu fünf Jahren. Die meisten Urlauber kommen jedoch mit einer Verwarnung davon.

«Vor all diesen Fallstricken wollen wir die Menschen mit der Artenschutzfibel bewahren», sagte Trittin. Die Broschüre ist von sofort an kostenlos beim Bundesumweltministerium zu haben und liegt in Reisebüros und bei Zollbehörden aus. Sie gibt Beispiele, wovon Urlauber lieber die Finger lassen sollten. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßte die Bestrebungen des Ministeriums, die Reisenden besser über den Artenschutz aufzuklären. «Gleichzeitig muss aber auch für eine personelle Verbesserung bei den Kontrollen auf Flughäfen und Grenzübergängen während der Hauptreisezeit gesorgt werden», forderte der NABU in Bonn.

 

 Mehr Informationen:

BMU: Artenschutz (Broschüre kann dort kostenlos bestellt werden)

Informationen zum gewerblichen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in der EU

NABU

vista verde: Artenschutz

 

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