|
Warnung vor exotischen Souvenirs: Das
böse Erwachen kommt am Zoll
Umweltminister Trittin hat
Reisende davor gewarnt, exotische Tiere und Pflanzen als Urlaubssouvenirs
mitzubringen.
Von Britta Schmeis, dpa
Frankfurt/Main - Das böse
Erwachen kommt am Flughafen: Die als Reiseandenken gedachten Schneckenhäuser,
Elfenbeinschnitzereien und Papageienfedern wandern in die Asservatenkammer
des Zolls statt in die heimische Wohnzimmervitrine. Der Grund:
Sie unterliegen dem Artenschutz. «Viele wissen gar nicht,
dass für diese exotischen Reisesouvenirs strenge Einfuhrbestimmungen
gelten», sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin
(Grüne) am Donnerstag in Frankfurt am Main bei der Vorstellung
der «Artenschutzfibel».
Mit der Broschüre will das
Ministerium die deutschen Touristen aufklären. Mehr als 8.000
Tier- und 40.000 Pflanzenarten werden durch das Washingtoner Artenschutzabkommen
(CITES) geschützt. Seit 1973 sind dem Abkommen mittlerweile
160 Staaten beigetreten. Trotzdem entdecken Zollbeamte an deutschen
Flughäfen täglich unter Schutz stehende Korallen, Schlangenledertaschen
und ausgestopfte Tiere im Reisegepäck der Touristen.
«Manchmal guckt der Schwanz
eines kleinen Äffchens unter einem Hut oder aus einer Tasche
heraus», erzählt Christine Kolodzeiski vom Hauptzollamt
Frankfurt-Flughafen. Jeden Tag würden dort zwei bis drei
lebende oder tote Tiere beschlagnahmt. «Im Jahr sind es
allein am Frankfurter Flughafen etwa 17.000 Beschlagnahmungen,
darunter rund 3.000 lebende Tiere.»
Trittin wies daraufhin, dass
viele der Tier- und Pflanzenarten, aus denen die exotischen Andenken
produziert werden, unter Artenschutz stehen. Neben der Zerstörung
der Lebensräume stelle der internationale Handel eine der
Hauptgefahren für viele Arten dar. «Sobald Zweifel
bestehen, sollte man auf das Souvenir lieber verzichten»,
rät der Umweltminister. Mitbringsel aus Keramik, Metall oder
Textilen seien eine gute Alternative zu Pflanzen und Tierprodukten,
die noch dazu das örtliche Handwerk unterstützten.
Die häufigsten verbotenen
Mitbringsel sind Korallen und die oftmals am Strand herumliegende
Fechterschnecken aus der Karibik, die ahnungslose Urlauber im
Gepäck haben. Doch ganz so exotisch muss es gar nicht sein.
Auch wer Walfleisch aus Norwegen mitbringt oder mehr als 250 Gramm
Kaviar nach Deutschland einführt, macht sich strafbar. In
den schlimmsten Fällen drohen Bußgelder bis zu 50.000
Euro und Haftstrafen bis zu fünf Jahren. Die meisten Urlauber
kommen jedoch mit einer Verwarnung davon.
«Vor all diesen Fallstricken
wollen wir die Menschen mit der Artenschutzfibel bewahren»,
sagte Trittin. Die Broschüre ist von sofort an kostenlos
beim Bundesumweltministerium zu haben und liegt in Reisebüros
und bei Zollbehörden aus. Sie gibt Beispiele, wovon Urlauber
lieber die Finger lassen sollten. Der Naturschutzbund Deutschland
(NABU) begrüßte die Bestrebungen des Ministeriums,
die Reisenden besser über den Artenschutz aufzuklären.
«Gleichzeitig muss aber auch für eine personelle Verbesserung
bei den Kontrollen auf Flughäfen und Grenzübergängen
während der Hauptreisezeit gesorgt werden», forderte
der NABU in Bonn.
|