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Bundestag: Walfangverbot beibehalten
Vor der Tagung der Internationalen
Walfang-Kommission in Berlin hat sich der Bundestag für einen
umfassenden Schutz der Wale ausgesprochen.
Berlin (dpa) - Knapp einen Monat
vor der 55. Jahrestagung der Internationalen Walfang-Kommission
(IWC) in Berlin hat sich der Bundestag ausdrücklich für
einen umfassenden Schutz der Wale ausgesprochen. Redner aller
Fraktionen forderten am Donnerstag im Plenum die Beibehaltung
des geltenden Walfangverbots.
Erstmals wird vom 16. bis 19.
Juni eine IWC-Tagung in Deutschland stattfinden. Dabei wollen
die 49 IWC-Mitgliedstaaten unter anderem über die Beibehaltung
des Walfangverbots und sowie über neue Schutzgebiete für
Wale diskutieren. Das seit 1986 geltende kommerzielle Walfangverbot
wird unter anderem von Japan, Norwegen und Russland immer wieder
in Frage gestellt. Diese Länder streben eine Aufhebung des
Moratoriums an.
In einem gemeinsamen Antrag von
SPD, FDP und Grünen wird beklagt, dass die Walfangländer
immer noch Schlupflöcher nutzten, um das kommerzielle Fangverbot
zu umgehen: So fange Norwegen jährlich Hunderte Zwergwale
nach einer eigenmächtig festgesetzten Quote. Japan habe für
verschiedene Walarten Fangquoten festgesetzt und berufe sich dabei
auf stark umstrittene wissenschaftliche Interessen.
Auch Island hat unter Verweis
auf die Möglichkeit des wissenschaftlichen Walfangs beantragt,
künftig 250 Wale pro Jahr fangen zu dürfen. Dagegen
werde die Bundesregierung aber eine klare Gegenposition einnehmen,
sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium,
Matthias Berninger (Grüne), in der Bundestagsdebatte. «Wir
lehnen das vorgeschobene Argument des wissenschaftlichen Walfangs
ab.»
Die Union sprach sich ebenfalls
für die Fortsetzung des Walfangverbots aus, lehnte den fraktionsübergreifenden
Antrag allerdings ab. Es fehle darin eine «Brücke»
zwischen Walfängern und Walschützern, sagte die CDU-Abgeordnete
Gitta Connemann und drängte darauf, einen «gemeinsamen
Nenner» zu suchen. Grundsätzlich wolle sie aber nicht
ausschließen, dass man in den weiteren parlamentarischen
Beratungen zu einer gemeinsamen Position kommen könne.
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