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- 08.04.2003 -

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Arterhaltung in Zoos: EU-Kommission verklagt Deutschland

Die EU-Kommission will vor Gericht erzwingen, dass sich die Zoos in Deutschland stärker für die Erhaltung bedrohter Tierarten einsetzen.

Brüssel (dpa) - Aus diesem Grund habe die Kommission Klage gegen Deutschland sowie sieben andere Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht, teilte die Behörde am Dienstag in Brüssel mit. Deutschland habe es versäumt, bis April letzten Jahres eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, mit der die Rolle von zoologischen Gärten in der Arterhaltung verbessert werden soll, hieß es zur Begründung.

 


© ArtToday

Die EU-Kommission möchte, dass sich die Zoos in Europa stärker für die Erhaltung bedrohter Tierarten einsetzen.

 

Die EU-Zoo-Richtlinie verpflichtet alle Tiergärten in Europa, Tiere nur in artgerechten Gehegen zu halten und regelmäßig von Tierärzten untersuchen zu lassen. Die Zoos müssen Forschungsdaten über den Bestand ihrer Tiere und die Aufzucht in Gefangenschaft austauschen. Zudem sollen sie Besucher über die Arterhaltung informieren.

Die Richtlinie schreibt auch vor, dass ein Zoo eine Betriebserlaubnis besitzen muss und nationale Behörden den Tiergarten überwachen. Nach den EU-Verträgen kann die Kommission einen Mitgliedstaat verklagen, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

 

 Mehr Informationen:

EU-Kommission

vista verde: Zoos

 

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