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Arterhaltung in Zoos: EU-Kommission verklagt
Deutschland
Die EU-Kommission will vor
Gericht erzwingen, dass sich die Zoos in Deutschland stärker
für die Erhaltung bedrohter Tierarten einsetzen.
Brüssel (dpa) - Aus diesem
Grund habe die Kommission Klage gegen Deutschland sowie sieben
andere Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
in Luxemburg eingereicht, teilte die Behörde am Dienstag
in Brüssel mit. Deutschland habe es versäumt, bis April
letzten Jahres eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen,
mit der die Rolle von zoologischen Gärten in der Arterhaltung
verbessert werden soll, hieß es zur Begründung.

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ArtToday
Die EU-Kommission
möchte, dass sich die Zoos in Europa stärker
für die Erhaltung bedrohter Tierarten einsetzen.
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Die EU-Zoo-Richtlinie verpflichtet
alle Tiergärten in Europa, Tiere nur in artgerechten Gehegen
zu halten und regelmäßig von Tierärzten untersuchen
zu lassen. Die Zoos müssen Forschungsdaten über den
Bestand ihrer Tiere und die Aufzucht in Gefangenschaft austauschen.
Zudem sollen sie Besucher über die Arterhaltung informieren.
Die Richtlinie schreibt auch
vor, dass ein Zoo eine Betriebserlaubnis besitzen muss und nationale
Behörden den Tiergarten überwachen. Nach den EU-Verträgen
kann die Kommission einen Mitgliedstaat verklagen, wenn er seinen
Verpflichtungen nicht nachkommt.
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