UN-Konferenz: Schutz für Weißen Hai und Wale beschlossen
Der Weiße Hai und mehrere Walarten sind von den Vereinten Nationen (UN) als vom Aussterben bedrohte Tierarten unter strengen Schutz gestellt worden. Jegliches Fangen oder Töten ist damit verboten, Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden.
Diesen Beschluss fasste die UN-Konferenz für wandernde Tierarten am Dienstag zum Abschluss einer einwöchigen Konferenz in Bonn. Der Schutz der Wale und des Weißen Hais erfolgte trotz Einwänden und bei Vorbehalten Norwegens, das sich auch im Interesse Japans so positionierte. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) und Walschützer sprachen von einem Erfolg.
Der Schutz des Weißen Hais sei ein Durchbruch, sagte der Experte Nicolas Entrup von der Gesellschaft zur Erhaltung der Wale und Delfine (WDCS). «Damit werden endlich die fatalen Auswirkungen der Fischerindustrie auf diesen Hai thematisiert.»
Der Weiße Hai, der in küstennahen Gewässern lebt und auch schon im Mittelmeer gesichtet wurde, ist durch den gleichnamigen Hollywood-Film als Menschenkiller berüchtigt geworden. Wegen seiner Rücken- und Schwanzflossen ist der Hai besonders in Asien als Delikatesse gefragt.
Wildkamel und Schneeleopard
In die Liste der bedrohten und strengstens zu schützenden Arten wurde außerdem das zweihöckrige Wildkamel aufgenommen, das in der asiatischen Wüste Gobi (Mongolei und China) vorkommt. Experten schätzen, das es nur noch knapp tausend Tiere dieser Gattung gibt. Sie wurden vor allem durch Wilderei dezimiert.
Auch weitere Robben- und Vogelarten wurden in die Schutzlisten aufgenommen. Spezielle Maßnahmen zum Erhalt wurden für den Schneeleoparden beschlossen. Außerdem soll der Schutz der Meeressäuger und -schildkröten sowie von Seevögeln vor Beifang verbessert werden.
Acht Wal- und Delfinarten besser geschützt
Die Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention zur Erhaltung wild lebender wandernder Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) beschloss auf Anträge Australiens die Listung von acht Wal- und Delfinarten in die Anhänge der Konvention.
Vier Arten (Finnwal, Seiwal, Pottwal und der Ganges Flussdelfin) wurden in Anhang I der Konvention gelistet und genießen künftig als vom Aussterben bedrohte Arten besonders strengen Schutz ihrer Lebensräume. Vier weitere Arten (Zwergwal, Zwergglattwal, Brydewal und Schwertwal) wurden in Anhang II als gefährdete Arten aufgenommen und sollen durch regionale Kooperation geschützt werden.
«Dies ist ein klares Signal an die Weltgemeinschaft und zeigt, dass die Bonner Konvention neben der Internationalen Walfangkommission (IWC) und dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) eine bedeutende Rolle im Walschutz spielt», sagte der wissenschaftliche Direktor der WDCS, Mark Simmonds.
Schutz vor Öl im Meer und Stromleitungen
Unter der 1979 in Bonn geschlossenen Konvention waren bereits 85 wild lebende Tierarten streng geschützt (Anhang I). Darunter sind etwa Mönchsrobben, Meeresschildkröten, Pinguine, Schneeleoparden und viele Vogelarten wie Flamingos, Kraniche und Störche.
Die UN-Konferenz mit Vertretern von 80 Vertragsstaaten sprach sich auf Antrag Deutschlands auch für besseren Schutz für Vögel und Meeressäuger vor tödlichen Ölgefahren im Meer aus. Ferner wurden alle Staaten aufgerufen, Stromleitungen künftig so zu bauen, dass sie nicht mehr zum Vogeltod führen. Zu den Opfern von Stromstößen durch ungesicherte Freileitungen gehören auch im Bestand gefährdete Arten wie Störche, Greifvögel oder Kraniche.
Schließlich sprachen sich die Vertragsstaaten dafür aus, vor einer großflächigen Errichtung von Windkraftanlagen auf See erst ihre Wirkungen auf Vogelarten, Seevögel und Meeressäuger wie Kleinwale und Seehunde sowie Fischarten zu prüfen, um negative Effekte zu verhindern.