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Schärfere Auflagen für
Bauern: Naturschutzgesetz passiert Bundesrat
Nach 25 Jahren wird der Naturschutz
in Deutschland auf neue Grundlagen gestellt. Der Bundesrat stimmte
am Freitag abschließend dem neuen Bundesnaturschutz- gesetz
zu, das den Landwirten erheblich schärfere Umweltauflagen
macht.
Berlin (dpa) - Bund und Länder
hatten sich erst im Vermitt- lungsverfahren auf einen Kompromiss
geeinigt. Das neue Recht schreibt Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
vor, wie sie nach «guter fachlicher Praxis» natur-
und umweltverträglich wirtschaften sollen.
Bundesumweltminister Jürgen
Trittin (Grüne) war den Ländern in einigen Punkten noch
entgegen gekommen und hatte die Auflagen für kleinere landwirtschaftliche
Betriebe entschärft. Künftig müssen nur Betriebe,
die mehr als acht Hektar bewirtschaften, für jeden Acker
und jede Wiese separat den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln
dokumentieren. Bei kleineren Betrieben genügt ein Sammelnachweis.
Das Gesetz muss jetzt von den
Ländern innerhalb von drei Jahren in Landesrecht umgesetzt
werden. Die Länder dürfen selber bestimmen, welche Umweltleistungen
wie entgolten werden. Künftig darf Dünger nur noch begrenzt
eingesetzt werden, so dass Flüsse und Grundwasser nicht belastet
werden. An erosionsgefährdeten Hängen und Flusstälern
dürfen keine Wiesen und Weiden zu Äckern umgebrochen
werden. Wälder sollen möglichst naturgemäß
ohne Kahlschlag bewirtschaftet werden.
Biotop-Verbund und Verbandsklagerecht
Die Reform soll den Erhalt der
Artenvielfalt fördern und die ökologische Agrarwende
unterstützen. Zehn Prozent der Gesamtfläche Deutschlands
sollen zu einem Biotop-Verbund so zusammengeschlossen werden,
dass mindestens ein Verbindungsglied wie etwa ein Kirchturm als
Nistplatz für Turmfalken oder ein Fluss in das Nachbargebiet
herüberreicht. Das Gesetz räumt Verbänden erstmals
auf Bundesebene ein Klagerecht ein.
Mit dem neuen Naturschutzgesetz
sei ein «zentrales umwelt- politisches Reformvorhaben»
der rot-grünen Bundesregierung beschlossen worden, sagte
Trittin. Die Novelle löst das alte Gesetz aus dem Jahr 1976
ab, das noch unter der Federführung des damaligen Bundeslandwirtschaftsministers
Josef Ertl (FDP) erarbeitet worden war. Vier Reformanläufe
der früheren Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU)
waren gescheitert.
Der Naturschutz werde damit «aus
dem Reservat geholt» sagte Trittin. Auch Sportler und Urlauber
bekämen ein Mitsprache- recht. Bei Eingriffen in die Natur
muss künftig die Absenkung des Grundwasserspiegels einbezogen
werden. Hochspannungs- leitungen müssen so gebaut werden,
dass sie keine Strom- schlaggefahr für größere
Vögel wie Störche oder Bussarde mehr darstellen.
Förderung von Windkraftanlagen
auf See
Mit der Naturschutznovelle würden
zugleich auch die Voraussetzungen für den Bau von Windkraftanlagen
auf See geschaffen, sagte Trittin. Das Naturschutzgesetz sei «nicht
nur ein Plus für die Natur», sondern es beschleunige
auch die Investitionen in die Windenergie. Das Gesetz sieht erstmals
vor, auch in der Zone bis zu 200 Seemeilen vor den Küsten
Natur- und Vogelschutzgebiete auszuweisen.
Der Bauernverband hatte das neue
Naturschutzgesetz bereits im Vorfeld heftig kritisiert. Die Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Waldbesitzerverbände beklagte zusätzlichen
Bürokratismus und Rechtsunsicherheit. Die großen deutschen
Umweltverbände bezeichneten das Gesetz als einen «herausragenden
Erfolg der Umweltbewegung».
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