"Natur ohne Grenzen" Die Bonner Konvention
Die Bonner Konvention für wandernde Tierarten besteht am
23. Juni 2004 exakt 25 Jahre. Sie dient dazu, wandernde Arten,
die mit vielen "verlorenen Paradiesen" dieser Welt vernetzt
sind, mit ihren Lebensräumen zu erhalten. Die Konvention
verkörpert hervorragend den klassischen Naturschutzgedanken.
Ihr gehören 85 Vertragsstaaten an.
Die Bedeutung wandernder Tierarten
Von den weltweit 1,5 Mio erfassten Tierarten zählen zwischen
8.000 und 10.000 zu den wandernden Arten. Das Spektrum reicht
von Antilopen bis hin zu Walen, Elefanten, Fledermäusen,
Vögeln und Fischen. Sogar Insekten wie der Monarchfalter
legen enorme Distanzen zurück.
Wandernde Tierarten sind wesentliche Bestandteile des Ökosystems,
das alles Leben auf der Erde ermöglicht. Sie tragen zur Struktur
und Funktionsweise bei, indem sie Pflanzen bestäuben und
Samen in andere Gebiete tragen. Sie dienen anderen Tieren als
Nahrung und regulieren die Anzahl der Tierarten. Wandernde Tierarten
können sehr wirksame Indikatoren für Umweltveränderungen
sein, die sich letztendlich auf uns alle auswirken.
Sowohl lokal als auch global spielen sie in der Wirtschaft eine
wichtige Rolle, etwa beim Jagen und Fischen, sei es aus kommerziellen
Motiven, in der Freizeit oder aus Eigenbedarf. Sie sorgen für
Nahrung und Einkommen. Jüngst sind wandernde Tierarten zu
besonderen Attraktionen für Ökotouristen geworden, wie
Vogel und Walbeobachter.
Außerdem wird wandernden Tierarten eine große Bedeutung
in zahlreichen Kulturen zuteil - in Legenden, Geschichten, religiösen
Anschauungen, der Medizin und bei traditionellen Bräuchen.
Selbst in unserem Zeitempfinden und Erleben der Jahreszeiten spielen
sie eine große Rolle.
Tödliche Gefahren für wandernde Tierarten
Oft lasten schwere, von Menschen verursachte Bedrohungen auf
wandernden Tierarten und ihren Lebensräumen. Beifang in der
Fischerei sowie nicht nachhaltige Jagd- und Fischereipraktiken
kosten Tausenden von Tieren das Leben. Die Zerstörung von
Feuchtgebieten, Wäldern und Wiesen entzieht ihnen die Grundlage
für lebensnotwendige Nahrung und Lebensräume. Künstliche
Barrieren wie Dämme, Zäune, Stromleitungen und Windkraftanlagen
können das Wanderverhalten stören und eine hohe Sterblichkeit
verursachen.
Das Eindringen nicht heimischer Arten in andere Lebensräume
und die negativen Auswirkungen industrieller und landwirtschaftlicher
Schadstoffe bergen weitere Risiken. Zwar werden die möglicherweise
erheblichen Auswirkungen des Klimawandels gerade erst erfasst,
aber eine Störung des Wanderverhaltens ist jetzt schon abzusehen.
Vögel sind außerdem der Gefahr ausgesetzt durch Starkstromleitungen
getötet oder verletzt zu werden. Daher sind viele wandernde
Tierarten vom Aussterben bedroht.
Eine globale Plattform für Zusammenarbeit
Als Umweltabkommen unter der Ägide der Vereinten Nationen
bietet das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden
Tierarten (CMS) eine globale Plattform für den Erhalt und
die nachhaltige Nutzung der Arten und ihrer Lebensräume.
Die Konvention führt die Staaten zusammen, welche die Tiere
auf ihrer Wanderung durchqueren, die Arealstaaten, und stellt
die rechtlichen Grundlagen für Erhaltungsmaßnahmen
entlang ihrer Migrationsrouten.
Die Erhaltung der bedrohtesten Arten
Wandernde Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, werden
auf Anhang I der Konvention aufgeführt. Die Vertragsstaaten
streben einen strengen Schutz dieser Tiere sowie den Erhalt und
die Wiederherstellung ihrer Lebensräume an. Sie bemühen
sich, Hindernisse für die Wanderungen zu beseitigen und andere
Risikofaktoren zu reduzieren. Dies sind Auflagen für jeden
Vertragsstaat. Darüber hinaus fördert CMS gemeinsame
Maßnahmen der Arealstaaten für viele dieser Tierarten.
Massgeschneiderte globale und regionale Lösungen
Wandernde Tierarten, für deren Erhalt internationale Zusammenarbeit
erforderlich ist, oder Arten, die maßgeblich davon profitieren
würden, sind auf Anhang II der Konvention aufgeführt.
Zu diesem Zweck ermutigt die Konvention die Arealstaaten, globale
oder regionale Abkommen abzuschließen.
In diesem Sinne dient die Konvention als Rahmenkonvention. Bei
den Abkommen handelt es sich um rechtlich bindende Verträge
oder um weniger formale Instrumente wie Verwaltungsabkommen, die
den Erfordernissen bestimmter Regionen angepasst werden können.
Diese Entwicklung von maßgeschneiderten Modellen unter Berücksichtigung
der Erhaltungsbedürfnisse entlang der Migrationsrouten ist
eine einmalige Eigenschaft von CMS. Grundlage aller Abkommen sind
konkrete Nutzungs- und Erhaltungspläne.
Seit 1990 wurden unter der Leitung von CMS mehr als ein Dutzend
internationaler Abkommen für Fledermäuse, Vögel,
Hirsche, Delphine, Wale, Meeresschildkröten und Seehunde
geschlossen.
25 Jahre Bonner Konvention: Jubiläumsfeiern
Im Zeitraum um den Jahrestag am 23. Juni finden verschiedene
Feierlichkeiten statt.
Mit einem Festakt im Haus der Commerzbank am Brandenburger Tor
sollen die Leistungen der Konvention unter dem Motto "Natur
ohne Grenzen" gewürdigt werden.
Am 22. und 23.6. wird auf einem Jubiläumssymposium im Hause
der TUI (Berlin, Unter den Linden) die Bonner Konvention unter
fachlichen Gesichtspunkten beleuchtet werden. Veranstalter des
Symposiums ist das Museum König, Bonn.
Am 22. Juni findet in Potsdam eine Veranstaltung mit 300 Schulkindern
zum Jubiläum statt. Veranstalter ist die Naturschutzjugend
im NABU Deutschland (NAJU) in Kooperation mit dem Bundesumweltministerium.
25
Jahre Bonner Konvention: Die Jubiläumsfeiern
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